23.462 · Parlamentarische Initiative · 2023-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Das Parlament wird eingeladen, gesetzlich festzulegen:
1. welche Leistungen Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten erbringen dürfen;
2. welche Rahmenbedingungen (namentlich Verhaltensvorschriften, Transparenz und Kontrolle) zu schaffen sind, damit fairer Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten gewährleistet ist.
Begründung
Mit Überweisung der gleichlautenden Motionen 20.3531 / 20.3532 «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» hat das Parlament am 8.3.2022 den Bundesrat beauftragt, ihm die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Der Bundesrat schickt sich allerdings eineinhalb Jahre nach der Überweisung der beiden Motionen lediglich an, über rechtlich kaum verbindliche Corporate Governance-Leitsätze zu diskutieren (vgl. Medienmitteilung vom 15.9.2023). Vor diesem Hintergrund ist es nun Aufgabe des Parlaments, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten selber an die Hand zu nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 lit. b ParlG).
Der Bund ist Eigner von Unternehmen, die einen gesetzlichen Leistungsauftrag haben und gleichzeitig stark im freien Wettbewerb engagiert sind. Für die letzteren Aktivitäten haben diese Unternehmen freie Hand und aufgrund ihrer Stellung zahlreiche Vorteile gegenüber den privaten Konkurrenten .
Die Studie der ZHAW "Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb" aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (vgl. auch den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4172 vom Jahre 2017). Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Einerseits ist gesetzlich klarzustellen, welche Leistungen Bundesunternehmen überhaupt im Wettbewerb erbringen dürfen. Andererseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Leistungen mit gleich langen Spiessen erbracht werden. Dazu gehören namentlich Verhaltensvorschriften zum Ausgleich staatlicher Vorteile, Transparenz (namentlich über Beteiligungen, getrennte Buchhaltungen etc.) sowie Kontrolle (namentlich durch den Bundesrat als Eigner, aber auch durch geeignete behördliche Aufsicht bzw. Rechtsschutz).
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 16.09.2025
Mit der geplanten Änderung der Postgesetzgebung sollen die Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit privaten Unternehmen angepasst werden. Zu diesem Zweck möchte die WAK-N den Unternehmenszweck präzisieren, das Quersubventionierungsverbot verschärfen und durch die Einführung eines Rechtsschutzes Rechtssicherheit schaffen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist der Ansicht, dass Bundesunternehmen – insbesondere die Post – Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Unternehmen geniessen, die zu Marktverzerrungen führen. Vor diesem Hintergrund erachtet sie eine Anpassung der Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit privaten Anbietern als notwendig. In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 23.462 «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» hat die Kommission deshalb einen Vorentwurf zur Änderung der Postgesetzgebung erarbeitet und diesen an ihrer Sitzung vom 18. August 2025 mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Vernehmlassung verabschiedet.
Mit ihrer Vorlage passt die WAK-N die Rahmenbedingungen anhand dreier Massnahmen an: Erstens soll zur klareren Abgrenzung des Bereichs der selbstgewählten Tätigkeiten der Unternehmenszweck präzisiert werden. Zweitens soll zur Gewährleistung eines möglichst fairen Wettbewerbs mit privaten Anbietern das Quersubventionierungsverbot verschärft werden. Drittens sieht die Vorlage die Einführung eines Rechtsschutzes für Mitbewerber der Post vor, der zusätzliche Rechtssicherheit schafft.
Eine Minderheit beantragte die Sistierung der Arbeiten, bis zum Abschluss der Beratung der vom Bundesrat am 13. August 205 angekündigten Revision der Postgesetzgebung. Diese Minderheit ist der Ansicht, dass eine Diskussion über die Finanzierungsmöglichkeiten der Post durch selbstgewählte Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung derzeit nicht zielführend sei. Eine weitere Minderheit möchte den Zweckartikel hin zu einem digitalen Service public erweitern: Die Post soll nicht nur digitale Infrastruktur, sondern auch digitale Dienstleistungen erbringen können. Eine dritte Minderheit fordert zudem eine Abschwächung des Quersubventionierungsverbots, indem die Prüfung der Quersubventionierung um ein Stand-alone-Kosten-Kriterium ergänzt wird.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Sitzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 09.02.2026
Sie beantragt Fristverlängerung
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch