23.469 · Parlamentarische Initiative · 2023-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Das Parlament wird eingeladen, gesetzlich festzulegen:
1. welche Leistungen Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten erbringen dürfen;
2. welche Rahmenbedingungen (namentlich Verhaltensvorschriften, Transparenz und Kontrolle) zu schaffen sind, damit fairer Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten gewährleistet ist.
Begründung
Mit Überweisung der gleichlautenden Motionen 20.3531 / 20.3532 «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» hat das Parlament am 8.3.2022 den Bundesrat beauftragt, ihm die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen.
Der Bundesrat schickt sich allerdings eineinhalb Jahre nach der Überweisung der beiden Motionen lediglich an, über rechtlich kaum verbindliche Corporate Governance-Leitsätze zu diskutieren (vgl. Medienmitteilung vom 15.9.2023) . Vor diesem Hintergrund ist es nun Aufgabe des Parlaments, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten selber an die Hand zu nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 lit. b ParlG).
Der Bund ist Eigner von Unternehmen, die einen gesetzlichen Leistungsauftrag haben und gleichzeitig stark im freien Wettbewerb engagiert sind. Für die letzteren Aktivitäten haben diese Unternehmen freie Hand und aufgrund ihrer Stellung zahlreiche Vorteile gegenüber den privaten Konkurrenten .
Die Studie der ZHAW "Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb" aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (vgl. auch den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4172 vom Jahre 2017). Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Einerseits ist gesetzlich klarzustellen, welche Leistungen Bundesunternehmen überhaupt im Wettbewerb erbringen dürfen. Andererseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Leistungen mit gleich langen Spiessen erbracht werden. Dazu gehören namentlich Verhaltensvorschriften zum Ausgleich staatlicher Vorteile, Transparenz (namentlich über Beteiligungen, getrennte Buchhaltungen etc.) sowie Kontrolle (namentlich durch den Bundesrat als Eigner, aber auch durch geeignete behördliche Aufsicht bzw. Rechtsschutz).
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.02.2024
Mit 20 zu 5 Stimmen gibt die Kommission der von Nationalrat Jürg Grossen eingereichten parlamentarischen Initiative 23.462 Folge. Sie erkennt deutlichen Bedarf, eindeutigere Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten zu schaffen. Gerade das Beispiel der Post werfe ein Schlaglicht auf die Frage, wie weit und mit welchen Dienstleistungen öffentliche Unternehmen oder Anstalten auf dem Markt aktiv werden sollen. Verschärft werde die Konkurrenzsituation im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht zuletzt durch Teilprivatisierungen. Insbesondere will die WAK-N eine Regelung erarbeiten, um eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich zu verhindern. Gemeinsam mit zwei dort hängigen Initiativen (23.461 und 23.469) desselben Inhalts wird sich nun die ständerätliche Schwesterkommission mit der parlamentarischen Initiative befassen.
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 26.03.2024
Mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 1 gibt die Kommission drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (23.462, 23.461 und 23.469) Folge, welche klare Regelungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten fordern.
Dass Staatsunternehmen über ihren Grundauftrag hinaus agieren, ist aus Sicht der WAK-S vielfach stärker historisch als ökonomisch begründet. Vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen, aber auch verschiedener Kontroversen um Wettbewerbsverzerrungen durch privatwirtschaftliche Aktivitäten beispielsweise der Post oder der Swisscom, sei die Zeit reif für eine Grundsatzentscheidung zu den Betätigungsfeldern von Staatsunternehmen. Die parlamentarische Initiative 23.462 geht damit in die zweite Phase über: Die WAK-N ist mit der Ausarbeitung einer Vorlage betraut und wird bei der konkreten Ausgestaltung unter anderem zu diskutieren haben, wie weit das Aufgabenfeld von Bundesunternehmen reichen soll.
Auskünfte
Katrin Marti, Kommissionssekretärin,
058 322 94 72,
wak.cer@parl.admin.ch