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23.7029 · Fragestunde. Frage · 2023-02-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen über die Möglichkeit der Kantone, eine Klimareserve für Schweizer Wein einzurichten, stellt sich folgende Fragen:

- Kann die Bundeverwaltung bestätigen, dass ein Kanton über die kantonale Quote für AOC-Weine hinaus, die er jedes Jahr abhängig vom Markt festlegt, eine Klimareserve für AOC-Weine einrichten kann, die den nationalen Maximalertrag nicht überschreitet?

- Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen?

- Wenn nein, welche rechtlichen Grundlagen müssten geändert werden, um dies zu ermöglichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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