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23.7126 · Fragestunde. Frage · 2023-03-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

- Erachtet der Bund die wiederkehrenden Ersatzinvestitionen für Luft-Luft-Wärmepumpen von um die 40 000 Franken alle 15 Jahre für Hausbesitzer als tragbar?

- Wird - unter Beachtung eines Zeithorizonts von 15 Jahren - beabsichtigt, die diese Ersatzinvestitionen weiter zu subventionieren?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz sind Luft/Luft-Wärmepumpen nicht verbreitet. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Anfrage sich auf Luft/Wasser-Wärmepumpen bezieht. Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnet damit, dass die durchschnittlichen Ersatzinvestitionen zwischen 25 000 und 30 000 Schweizerfranken betragen und im Mittel nach 20 Jahren anfallen. Der Ersatz von Wärmepumpen durch Wärmepumpen kann nicht über das C02-Gesetz gefördert werden, da dies zu keinen C02-Einsparungen führt. Der Wärmepumpen-Ersatz ist aber eine werterhaltende Investition und kann somit, gemäss den kantonalen Vorschriften, anteilsmässig von den Steuern abgezogen werden. Im Vergleich zu den Öl-und Gasheizungen haben Wärmepumpen zudem tiefere Betriebskosten.