23.7225 · Fragestunde. Frage · 2023-03-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ein zentraler Lieferant von Behandlungsgeräten im Atmungsbereich droht derzeit im Streit mit der IV, dass Versicherte erhebliche Teile der Kosten selber übernehmen müssen.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass gemäss aktueller Rechtslage bei den medizinischen Massnahmen der IV die Versicherten keine Kostenbeteiligung zu tragen haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Die IV übernimmt die Kosten von medizinischen Massnahmen, wenn die Voraussetzungen gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung erfüllt sind. Die Massnahmen müssen insbesondere wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Bei Behandlungsgeräten gilt seit dem 1. Januar 2022 ausdrücklich, dass die Kosten übernommen werden, wenn die Geräte auf der Mittel- und Gegenständeliste aufgeführt sind. Dabei wird in der Regel maximal der Höchstbetrag übernommen, der in der Liste festgelegt ist.