23.7318 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat weist in seinem Bericht zur Bedrohungslage vom 12. Mai 2023 darauf hin, dass "autoritäre Regierungen [...] geflüchtete Staatsangehörige überwachen", um diese "einzuschüchtern oder Aktionen durchzuführen, die bis hin zur gezielten Tötung reichen" und so "in einer Flüchtlingsgemeinschaft Furcht auszulösen".
- Welche Gemeinschaften sind besonders gefährdet?
- Welche Massnahmen ergreift er im Inland und aussenpolitisch, um die Sicherheit aller Schutzsuchende zu gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Phänomen der Überwachung emigrierter Gemeinschaften und von Regierungsgegnern im weitesten Sinn betrifft nicht nur die Schweiz, sondern alle Staaten mit einer Diasporagemeinschaft, die von den Herkunftsländern als reelle oder potenzielle Bedrohung wahrgenommen wird. Diese autoritären Herkunftsstaaten verfügen über die nötigen Ressourcen, um Informationen über ihre Gemeinschaften im Ausland zu erhalten, sie zu überwachen oder für politische Zwecke im Herkunftsland zu instrumentalisieren. Ein Beispiel ist etwa die iranische Gemeinschaft in der Schweiz. Sie fordert einen Regimewechsel und kann im Fokus von Kontrollen sein. Das EDA appelliert im politischen Dialog mit den Herkunftsstaaten immer wieder an die Einhaltung der Menschenrechte. Dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sind mehrere konkrete Fälle von Einschüchterung in der Schweiz bekannt. Diese ist auf elektronischem Weg oder persönlich erfolgt. Aus Angst vor Repressalien, beispielsweise gegen Familienmitglieder im Herkunftsland, zögern die Opfer oft, Anzeige zu erstatten. Die Drohungen werden zudem manchmal indirekt geäussert, um eine Anzeige zu erschweren. Der Bundesrat nimmt den Schutz der Grundrechte sehr ernst. Die dem Bundesrat unterstellten Exekutivbehörden stellen sicher, dass alle zur Verfügung stehenden präventiven und repressiven Massnahmen gegen jede Handlung ergriffen werden, welche die Ausübung dieser Rechte gefährdet.