23.7350 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
- Warum wird keine Zusammenarbeit mit verantwortungsvollen Schweizer Maskenherstellern aufgenommen, um einen Grundanteil an unabhängiger "Selbstversorgung" sicher zu stellen?
- Warum lässt man erworbenes Know-how heimischer Maskenherstellung wieder sorglos sterben?
- Weshalb delegiert der Bundesrat seine Verantwortung ausschliesslich den Bürgern, obwohl der Nutzen bei gealterten Masken nicht gewährleistet ist, hingegen bei geprüften Masken mit Ablaufdatum längst wissenschaftlich nachgewiesen ist?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz ist grundsätzlich die Wirtschaft für die Versorgung des Landes verantwortlich. Die Preise von in der Schweiz hergestellten Masken sind im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig und der Schweizer Markt ist für eine rentable Produktion zu klein. Somit fehlt eine genügende Nachfrage für die Herstellung von Schutzmasken in der Schweiz. Das Landesversorgungsgesetz enthält keine Grundlage für den Bund, mit Massnahmen wie der Vorratshaltung oder der Aufrechterhaltung von Produktionskapazitäten, einen Beitrag zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Versorgung in normalen Zeiten zu leisten. Die Vorgaben für eine Lagerhaltung an Schutzmasken und anderen medizinischen Gütern zur Bewältigung einer Pandemie werden derzeit unter Leitung des BAG im Rahmen der Umsetzung des Berichts der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie überprüft. Die Ergebnisse werden in die laufenden Revisionen des Epidemiengesetzes und des Nationalen Pandemieplanes einfliessen. Im Rahmen des Notvorrates empfehlen die Behörden derzeit ein Paket mit Schutzmasken zuhause vorzuhalten.