23.7363 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Laut Gesetz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer mindestens 3 Jahre warten, bevor sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Gemäss einem NZZ-Online Artikel vom 18. April 2023 hat der EGMR entschieden, dass die Frist auf 2 Jahre verkürzt werden muss.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das SEM trotz anderslautender gesetzlicher Regelung bereits die Zweijahresfrist anwendet?
- Was wäre die Folge, falls das Parlament die Verkürzung der Frist von 3 auf 2 Jahre ablehnt?