23.7385 · Fragestunde. Frage · 2023-06-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 5. April 2023 beschloss der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, um die Kantone zu verpflichten, dem Bund Steuerdaten für statistische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorhaben wird von den Kantonen insbesondere im Zusammenhang mit dem Steuergeheimnis kritisiert.
1. Wäre es unter diesen Umständen nicht besser, den Weg über ein Gesetz zu gehen, das dem Parlament unterbreitet wird?
2. Entspricht das Statistikgeheimnis wirklich in allen Punkten dem Steuergeheimnis?