23.7605 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 31. August hat die Post zahlreiche Haushaltungen darüber informiert, dass sie zuckerhaltige Muster erhalten würden (Schokoladewaffeln), aber nur wenn auf dem Briefkasten der Aufkleber "Keine Werbung" entfernt worden sei. So hat die Post in grossem Stil zuckerhaltige Produkte beworben und kommerzielle Werbung betrieben.
Inwiefern ist dies im Rahmen des Auftrags zur Gewährleistung der Grundversorgung nötig und wünschenswert?