23.7673 · Fragestunde. Frage · 2023-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
BR Rösti hat in der Debatte zum Eisenbahngesetz ausgeführt, dass die Rechte auf eine autonome Benutzbarkeit der Züge durch Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich auch mit der neuen Lösung berücksichtigt werden können. Heute gehören zur Gewährleistung der autonomen Benutzbarkeit auch Praxistests, welche durch das BAV durchgeführt werden (siehe Tagesschau) müssen. Dies ist beim FV-Dosto aktuell der Fall. Die Praxistests prüfen, ob man mit Behinderungen bei Hindernisabfolgen auch tatsächlich in den Zug gelangen kann.
Werden solche Praxistests zur Prüfung der autonomen Benutzbarkeit wie beim Dosto mit dem neuen Eisenbahngesetz weiterhin durchgeführt und wenn ja von wem?
Stellungnahme des Bundesrates
Die autonome Benützbarkeit von Eisenbahnfahrzeugen im Personenverkehr ist in der Schweiz mit einer sogenannten «notifizierten nationalen technischen Vorschrift» (NNTV) als Ergänzung zu den europäischen «Technischen Spezifikationen der Interoperabilität» (TSI) bereits seit 2016 verbindlich geregelt (siehe: www.bav.admin.ch > Rechtliches > NNTV > CH-TSI PRM-001). Auch mit dem geänderten Eisenbahngesetz ändert am Zulassungsverfahren nichts: Fahrzeughersteller sind dafür verantwortlich, dass die Anforderung des autonomen Einstiegs bei der Nachweisführung für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen erfüllt werden. Dies wird weiterhin vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen des Zulassungsprozesses überprüft. Die Versuche, welche kürzlich in einem Beitrag der Tagesschau zu sehen waren, sind hingegen nicht in diesem Zusammenhang zu verstehen. Sie erfolgten im Rahmen einer ergänzenden Untersuchung durch einen unabhängigen Sachverständigen, welche aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 22. Dezember 2021 (BGE 2C-26/2019) vom BAV in Auftrag gegeben wurde. Sie betreffen einzig die FV-Dosto-Züge der SBB.