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23.7685 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 29.03.23 hat der Bundesrat über das Vorgehen im Hinblick auf ein Verhandlungsmandat mit der EU kommuniziert. Bis zur Verabschiedung eines Mandats sollen die Sozialpartner zur innenpolitischen Umsetzung einbezogen werden.
- Werden die Sozialpartner auch bezüglich der möglichen Öffnung des internationalen Personenverkehrs und der Umsetzung des Landverkehrsabkommens einbezogen?
- Wie wird der Schutz der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr gewährleistet (Stichwort Risikoanalyse des BAV)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sozialpartner haben Einsitz in spezifischen europapolitischen Gremien des Bundes (z.B. sog. Sounding Board), in welchen sie unter anderem über das hier angesprochene Thema informiert werden. Zudem fand im Juni 2023 auf Einladung des SECO zwischen den Sozialpartnern und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Austausch zum Lohnschutz im Landverkehr statt. Im Falle einer Öffnung des Marktes für den internationalen Schienenpersonenverkehr muss sich die Schweiz das Recht bewahren, in den Bewilligungen bzw. Konzessionen die branchenüblichen Sozialstandards zugunsten der Arbeitnehmenden aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (schweizerische und aus der EU), welche grenzüberschreitende Verkehre in die und aus der Schweiz anbieten, festzuhalten. Unabhängig vom Melde- und Bewilligungsverfahren können die kantonalen tripartiten Kommissionen bereits unter geltendem Recht die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollieren. Dies gilt genauso für die Buschauffeure, die bereits heute den Entsendevorschriften unterstehen.

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