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23.7696 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen seiner Antwort zu meiner IP 23.3797 geht der Bundesrat nicht auf die Möglichkeit von Unterbringungen bei Privaten oder bei anderen nichtstaatlichen Organisationen ein.
Hätte eben nicht auch die massive, durch die Ukrainekrise ausgelöste Einreise von Hilfssuchenden in der Schweiz in einer ersten Phase durch solche zivilen Hilfen überbrückt werden können?
Wie plant der Bundesrat zukünftig solche zivilen Lösungen zu koordinieren und zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Beginn der Ukrainekrise hat das SEM selbst organisierte oder vermittelte Privatunterbringung akzeptiert und es wurden viele Schutzsuchende so untergebracht. Dies war eine grosse Hilfe für Bund und Kantone, die nicht alle Schutzsuchenden selbst hätten unterbringen können. Allerdings waren die Angebote für Privatunterbringung unterschiedlich auf die Kantone verteilt, weshalb bei der Kantonszuweisung der Schutzsuchenden grosse Abweichungen vom bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel entstanden. Der Bund ist rechtlich während maximal 140 Tagen für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig. In einer zweiten Phase sorgen die Kantone für die Unterbringung. Während der ersten Phase ist eine Privatunterbringung von Asylsuchenden nicht sinnvoll. Einerseits ist zu Beginn des Verfahrens unklar, ob eine Person in der Schweiz bleiben kann. Zudem müssen die Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens für diverse Verfahrensschritte und den Kontakt mit der Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren präsent sein. Eine Privatunterbringung kann jedoch auf Stufe Kantone geprüft werden. Das SEM wird im Rahmen des Berichts zum Postulat Marti (23.3203) darlegen, ob und wie die private Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ausgebaut werden kann.