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23.7741 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Patrick Zimmermann, Gemeindeammann Würenlingen, ist Mitglied der neugegründeten Arbeitsgruppe Verpackungsanlage Würenlingen. Patrick Zimmermann ist gleichzeitig Ressortleiter bei der Nagra. Das BFE ist ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe.
- Erkennt der Bundesart in der Mitgliedschaft von Kaderangestellten der Nagra in der Arbeitsgruppe Verpackungsanlage Tiefenlager nicht einen Interessenkonflikt?
- Welche Richtlinien gibt es dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Arbeitsgruppe Verpackungsanlagen geologisches Tiefenlager bildet das Mitwirkungsgremium von Standortgemeinde, Nachbargemeinden, Planungsverbänden und Grundeigentümer der von der Nagra vorgeschlagenen Verpackungsanlage am Standort des Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe bestehen u.a. darin, sich mit dem Vorschlag der Nagra oder mit raumplanerischen Aspekten auseinanderzusetzen. Sie besteht aus rund 30 Mitgliedern. Der Kanton Aargau und der Landkreis Waldshut (D) sind nicht stimmberechtigte Mitglieder der Arbeitsgruppe.Das Bundesamt für Energie (BFE) ist nicht Mitglied der Arbeitsgruppe. Es unterstützte als verfahrensführende Behörde im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager jedoch den konstituierenden Prozess, vereinbart die zu erbringenden Leistungen und steht der Arbeitsgruppe beratend zur Verfügung. Der Bundesrat legt grossen Wert auf den Einbezug der für die wichtige Infrastruktur vorgesehenen Standortgemeinde. Diese Gemeinde kann zwei Sitze in der Arbeitsgruppe besetzen. Der Gemeinderat hat dafür den Gemeindeammann Patrick Zimmermann sowie den Vizeammann delegiert. Letzterer hat den Vorsitz der Arbeitsgruppe. Patrick Zimmermann hat seine Funktion bei der Nagra an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe offengelegt. Die Gemeinde entscheidet frei, wen sie in die Arbeitsgruppe delegiert.Das BFE hat mit der Gemeinde Würenlingen eine Rahmenvereinbarung und jeweilige Jahresverträge für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen keine Richtlinien.