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23.7772 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Ip. 23.3922 weist der Bundesrat darauf hin, dass unbegleitete Jugendliche und Kinder für die Dauer des Asylverfahrens in Bundesasylzentren (BAZ) untergebracht werden, obwohl sie Verwandte in der Schweiz haben.
Wäre es nicht im Sinne der Kinder und Jugendlichen, die Unterbringung bei Verwandten vorzuziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat führt in seiner Antwort auf die Ip. 23.3922 aus, dass Asylsuchende generell für die Dauer des Asylverfahrens in einem Bundesasylzentrum untergebracht werden und dabei kein Unterschied gemacht wird, ob die Einreise mit einem humanitären Visum erfolgt ist. Bei jeder Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen und Kindern wird hingegen im Einzelfall geprüft werden, ob eine Unterbringung bei Verwandten möglich ist. Dazu ist zuerst eine Prüfung der Umstände nötig, zum Beispiel der Beziehung der Jugendlichen beziehungsweise Kinder zum Verwandten, dessen Wohnsituation, dessen Möglichkeit und Bereitschaft zur Unterbringung oder weiterer Faktoren.

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