23.7857 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In Artikel 4b der geänderten Jagdverordnung, die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, steht, dass die Kantone dem BAFU «eine Begründung, inwiefern die Regulierung erforderlich ist», angeben müssen.
- Was bedeutet «eine Begründung»?
- Welche Informationen müssen die Kantone dem BAFU konkret liefern?