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23.7923 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Als Antwort auf die Frage 23.7814 betont der Bundesrat das Funktionieren des Zufallsprinzips bei bidisziplinären Gutachten. Es sei nicht möglich, dass zwei Personen gleichzeitig als Tandem und Gutachtenfirma zugelassen werden.
- Wie ist das gemeint?
- Wird damit nur vermieden, dass sich Gutachterin A und Gutachter B gleichzeitig als Tandem und Firma AB anbieten oder wird auch vermieden, dass sich A und B gleichzeitig als Tandem und unter dem Hut einer polydisziplinären Firma anbieten?
- Falls ja, wie?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Tandem A und B kann nicht gleichzeitig als Tandem B und A oder als Firma AB zugelassen werden. Sind aber die Sachverständigen A und B bei ein und derselben Gutachterstelle im Auftragsverhältnis tätig und die entsprechenden Fachdisziplinen für den Auftrag notwendig sein, so könnte dieses Tandem zur Auswahl gelangen, wenn die Gutachterstelle zufällig ausgewählt wird. Damit bleibt das Zufallsprinzip gewahrt.