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24.1021 · Anfrage · 2024-05-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wegen des Zugunglücks vom 10. August 2023 im Gotthard-Basistunnel waren sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr über Monate hinweg beeinträchtigt. Die Instandsetzungsarbeiten wurden unverzüglich an die Hand genommen und die SBB hat das Datum der vollständigen Wiederinbetriebnahme wiederholt bestätigt.

Die Art, wie auf dieses für die Schweiz katastrophale Ereignis reagiert wurde, ist bemerkenswert; dennoch bestehen nach wie vor eine Reihe von Herausforderungen, die sich für die Alpensüdseite und insbesondere für das Tessin sehr nachteilig auswirkten und noch immer auswirken.

Die Instandsetzungsarbeiten sind auf Kurs und hoffentlich wird das Datum für die Wiederinbetriebnahme bestätigt oder sogar vorverschoben; hingegen haben sich die Kosten der Instandsetzung im Verlauf der Zeit verändert.

Ursprünglich wurden die Kosten auf 80 Millionen Franken veranschlagt; kürzlich nannten die Medien jedoch eine aktualisierte Zahl von 150 Millionen Franken.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Ist es möglich, die definitiven Kosten der Instandsetzungsarbeiten in Zusammenhang mit dem fraglichen Zugunglück zu nennen?

2. Falls ja, wie hoch sind die Kosten?

3. Wer wird für die Kosten aufkommen müssen?

4. Ist der Schaden von einer Versicherung gedeckt?

5. In welchem Umfang?

6. Der Bahnwagen, der das Unglück verursacht hat, gehörte einer ausländischen Firma. Wird man von dieser Firma verlangen, einen Teil der Kosten zu tragen?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Welche technischen Massnahmen sind mit der Wiedereröffnung des Tunnels vorgesehen, um künftig das Risiko solcher Unfälle zu verringern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 2. Es ist noch nicht möglich, die endgültige Höhe des Schadens im Zusammenhang mit dem fraglichen Zugunglück zu ermitteln. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse geht die SBB von einer Schadensumme, inklusive Ertragsausfällen, von rund 150 Millionen Franken aus (Schätzgenauigkeit +/- 20%, Stand 22.03.24). 3. / 4. / 5. Für den Schaden muss in erster Linie die SBB Cargo aufkommen. Ob ein Regressanspruch gegen den Wagenhalter des verunglückten Wagens besteht und finanziell durchsetzbar ist, ist offen. Gemäss erster Grobeinschätzung der SBB sind rund 137 Millionen Franken (Schätzgenauigkeit +/- 20%, Stand 22.03.24, Basis Eröffnung des Gotthard-Basistunnels im September 24) über die Versicherung gedeckt. 6. / 7. Ob es dem Eisenbahnverkehrsunternehmen gelingt, Regressansprüche gegen den Halter durchzusetzen, kann der Bundesrat nicht beurteilen. 8. Für die Untersuchung des Unfalls im Gotthard-Basistunnel ist die unabhängige Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) verantwortlich. Das BAV hat die beiden Sicherheitsempfehlungen gemäss SUST-Zwischenbericht vom 10. August 2023 umgesetzt mit dem Ziel, weitere Radbrüche zu vermeiden. Aufgrund des internationalen Einsatzes der betroffenen Güterwagen werden die Massnahmen europaweit koordiniert. Diese Massnahmen festzulegen, ist Aufgabe des noch laufenden, vom BAV einberufenen JNS-Verfahrens unter der Leitung der Europäischen Eisenbahnagentur ERA. Ob auch Elemente der Infrastruktur des Basistunnels zum Zugunglück beigetragen haben, wird die laufende Untersuchung der SUST ergeben.