24.1023 · Anfrage · 2024-06-03
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Gemäss EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) Artikel 9 gilt für sämtliche Bundes-Applikationen grundsätzlich, dass ihr Quellcode freigegeben wird. Dazu folgende Fragen:
1. Wo sollen diese Applikationen künftig publiziert werden?
2. Welche Abteilung in der Bundesverwaltung ist zuständig für die Umsetzung und Betreuung des EMBAG?
3. Wie werden die betroffenen Bundesstellen sensibilisiert und unterstützt bei der Umsetzung des EMBAG Artikel 9?
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort zu Frage 1:Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG, SR 172.019) schreibt in Artikel 9 keinen bestimmten Ort für die Publikation des Quellcodes von Software vor. Die für den Quellcode verantwortliche Bundesbehörde kann den Ort grundsätzlich selber wählen. Die Bundeskanzlei (BK) wird den Bundesbehörden jedoch Hilfsmittel zur Umsetzung von Artikel 9 EMBAG zur Verfügung stellen (siehe Antwort zur Frage 3). Darin wird eine Auswahl geeigneter Publikationsformen enthalten sein. Antwort zu Frage 2:Die Koordination und Federführung bei der Erstellung des EMBAG und der zugehörigen Verordnung lag beim Eidgenössischen Finanzdepartement. Die Zuständigkeit für die weitere Umsetzung hängt vom Thema ab: Einige Artikel richten sich direkt an bestimmte Bundesbehörden (beispielsweise Art. 11 und 12 an die BK oder Art. 14 an das Bundesamt für Statistik). Andere Artikel richten sich an alle dem EMBAG unterstellten Bundesbehörden. Die Verantwortung für die Umsetzung von Artikel 9 EMBAG liegt bei den Bundesbehörden. Antwort zu Frage 3:Das Thema wurde im Digitalisierungsrat Bund und in der Beschaffungskonferenz des Bundes diskutiert. Die BK erstellt zurzeit Hilfsmittel und Checklisten für die Bundesbehörden. Diese bieten zum Beispiel Unterstützung, damit die Bundesbehörden die geeignete Open-Source-Lizenz wählen können.Die BK hat eine Webseite eingerichtet (https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/bundesarchitektur/open_source_software/hilfsmittel_oss.html), auf der die Hilfsmittel bis Ende 2024 publiziert werden.