24.1054 · Anfrage · 2024-12-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz ist die Qualität des Trinkwassers stehts gewährleistet. Dennoch gibt es in vielen Kantonen Probleme in Zusammenhang mit der chemischen Zusammensetzung des abgegebenen Wassers, was für die Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge hat:
Weiches Wasser, das auch nach der Aufbereitung eine erhöhte CO₂-Restkonzentration aufweist, verursacht Korrosionserscheinungen und -ablagerungen in den privaten Wasserleitungssystemen. Dies ist beispielweise im nördlichen Tessin und im Wallis der Fall.
Hartes Wasser kann zu Kalkablagerungen und in der Folge zu verstopften Wasserleitungen und Haushaltgeräten führen. Dieses Phänomen ist im südlichen Tessin und im Gebiet des Jurabogens zu beobachten.
Diese Probleme führen zu erheblichen Kosten bei der Instandhaltung und der Sanierung der privaten Wasserleitungssysteme.
Die Korrosion sowie die Korrosions- und Kalkablagerungen führen zu einer fast vollständigen Verstopfung der privaten Wasserleitungen. Erachtet der Bundesrat vor dem Hintergrund der damit zusammenhängenden Risiken die geltenden Vorschriften auf Bundesebene im Bereich der Trinkwasserbewirtschaftung als ausreichend?
Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Wasseraufbereitungs- und Wasserversorgungsunternehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über die chemischen Eigenschaften des abgegebenen Trinkwassers und über die damit zusammenhängenden Risiken für die privaten Wasserleitungssysteme informieren?
Ist eine Anpassung der Vorschriften geplant, um die Wasserunternehmen zum Einsatz spezieller Wasseraufbereitungsanlagen zu verpflichten, mit denen die Korrosivität herabgesetzt oder die Wasserhärte gesenkt werden kann?
Welche Massnahmen zur Überwachung und zur Kontrolle des Trinkwassers in den Verteilnetzen werden heute angewandt, um Transparenz zu gewährleisten und solchen Problemen vorzubeugen?
Können die Unternehmen zum Abschluss von Verträgen verpflichtet werden, welche die Bereitstellung detaillierter Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein präventives Risikomanagement in Bezug auf die Eigenschaften von Wasser beinhalten?
Kann der Bundesrat einen aktuellen Überblick über die laufenden Initiativen auf Bundes- und Kantonsebene und über die künftigen Möglichkeiten zur Bewältigung dieses Problems geben?
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
1. – 3. sowie 5. und 6. Das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) hat zum Ziel, den Gesundheits- und Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und ihnen die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Schutz von Trinkwasserinstallationen und Haushaltsgeräten ist hingegen kein Ziel des Lebensmittelrechts. In Artikel 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) ist die Informationspflicht der Wasserversorgungen festgelegt, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass die notwendigen Informationen vorliegen, um die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung der Trinkwasserinstallationen einleiten zu können. Eine Anpassung der Verordnung ist nicht vorgesehen. 4. Die Qualität des Trinkwassers muss von den Wasserversorgern im Rahmen ihrer Selbstkontrolle (Art. 26 LMG) überwacht und sichergestellt werden. Zudem werden das Trinkwasser und die Trinkwasserversorger durch die kantonalen Lebensmittelrechtsvollzugsorgane regelmässig kontrolliert.