24.3010 · Postulat · 2024-02-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie Personen finanziell unterstützt werden können, wenn sie nach einer freiwilligen Erwerbspause (z. B. Familienzeit) wieder in die Arbeitswelt zurückkehren wollen, und Empfehlungen zu formulieren.
Eine Minderheit der Kommission (Riem, Freymond, Gafner, Heimgartner, Hug, Tuena, Wandfluh) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Personen, die freiwillig ihr Arbeitspensum reduzieren oder aufgeben, können kaum von Massnahmen der Arbeitslosenversicherung profitieren. Wenn diese Personen nach einiger Zeit wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen, braucht es evtl. Weiterbildungen oder Umschulungen. Diese stellen häufig eine grosse finanzielle Herausforderung dar.
Im Bericht soll insbesondere auf folgende beide Fragen eingegangen werden.
Mit welchen Mitteln kann man Personen finanzieren bzw. finanziell unterstützen, die einige Jahre freiwillig nicht gearbeitet haben (z. B. aufgrund einer Familienpause) und nun eine neue Aus- oder Weiterbildung machen wollen? Soll ein Mechanismus über die Arbeitslosenversicherung oder über ein Stipendiensystem wie im Kanton Genf oder in der Stadt Zürich vorgesehen werden?
Wiedereinsteigende haben nur beschränkt Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Einzig im Falle einer Einkommenseinbusse aufgrund von Trennung/Tod des Ehepartners ist ein Bezug möglich. Der Artikel 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ermöglicht nicht versicherten Personen die Teilnahme an Bildungsmassnahmen. Wie kann gewährleistet werden, dass dieser Artikel vermehrt angewendet wird?
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Wiedereinstieg von Personen und namentlich von Frauen ins Berufsleben und damit die noch bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist auch dem Bundesrat wichtig. Entsprechend sind in diesem Bereich die Anstrengungen in den letzten Jahren auf allen Stufen verstärkt worden. Wer nach einer freiwilligen Erwerbspause in die Arbeitswelt zurückkehren möchte, kann in Ergänzung zur Eigenverantwortung auf ein breites Instrumentarium an Unterstützungsmöglichkeiten durch Bund, Kantone, Gemeinden sowie Arbeitgeberinnen und -geber zugreifen. Betroffene Personen bringen oftmals auch bereits eine Ausbildung mit. Der Besuch weiterführender Bildungsangebote und ein Tätigkeitswechsel im Verlauf des Arbeitslebens sind ohne Umwege möglich. Auf allen Ebenen ist ein vielfältiges Weiterbildungsangebot vorhanden. Zudem bieten alle Kantone mit «viamia» eine kostenlose berufliche Standortbestimmung für über 40-Jährige an. Ferner werden die Teilnehmenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen seit 2018 finanziell entlastet. Der Bund unterstützt auch kantonale Förderprogramme für den Wiedereinstieg in den Pflegeberuf. Unter Federführung der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) wurde zudem eine Bestandesaufnahme über die kantonale Finanzierungspraxis von Berufsabschlüssen Erwachsener vorgenommen. Um die Kantone dabei zu unterstützen, hat die SBBK 2022 ein entsprechendes Commitment verabschiedet.Angesichts von Fachkräfteknappheit ist davon auszugehen, dass Unternehmen ein ausgeprägtes Eigeninteresse haben, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen anzubieten und sich für potenzielle Arbeitnehmende vorteilhaft zu positionieren. So unterstützt ein Grossteil der Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden, was zu begrüssen ist. In vielen Branchen stehen überdies Fonds für Weiterbildungen und Umschulungen zur Verfügung. Einige Unternehmen bieten spezielle Programme für Wiedereinsteigende an. Zudem können die Kantone Stipendien und Darlehen gewähren, welche vom Bund mitfinanziert werden. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, der in Bezug auf Aus- und Weiterbildung eine subsidiäre Rolle zukommt, stehen nach einem kürzeren Unterbruch der Erwerbstätigkeit in allen Kantonen Massnahmen bereit, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. Für versicherte Stellensuchende, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, sind die Anspruchsvoraussetzungen grosszügiger ausgelegt: Einerseits werden die Rahmenfristen pro Kind um zwei Jahre verlängert, andererseits können Frauen infolge Mutterschaft von der Beitragszeit befreit werden. Dauert der Erwerbsunterbruch länger, so dass die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG; SR 837.0) nicht erfüllt sind, können die Dienste der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren dennoch beansprucht werden. Betreffend Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt hat der Bundesrat im Juni 2023 den «Bericht zu den Erwerbsverläufen von Frauen mit Kindern» verabschiedet. Demnach können verschiedene Faktoren die Erwerbstätigkeit begünstigen: niedrigere Kosten familienergänzender Kinderbetreuung, familienfreundlichere Arbeitsbedingungen, Beratung und Bildung von Arbeitnehmenden sowie der Abbau negativer Erwerbsanreize. Mit der Legislaturplanung und der Gleichstellungsstrategie 2030 bestehen strategische Grundlagen. Zudem sind bereits zahlreiche Massnahmen in Kraft, die es nun in der Praxis umzusetzen gilt. In Anbetracht der vielfältigen, den jeweiligen Bedürfnissen angepassten Instrumente und der verschiedenen Zuständigkeiten kommt der Bundesrat zum Schluss, dass ein weiterer Bericht und nationale Empfehlungen für bestimmte Massnahmen nicht zielführend wären. Vielmehr geht es nun darum, die bestehenden Instrumente und Möglichkeiten zu nutzen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.