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24.3034 · Interpellation · 2024-02-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 24. Januar 2024 räumte der Bundesrat in seinem Zwischenbericht ein, dass das Tempo der Umsetzung seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung «nicht ausreichend» sei. Dennoch beschloss der Bundesrat am selben Tag einen Aktionsplan 2024–2027, der im Wesentlichen nur Studien und Grundlagenarbeiten, aber keine konkreten Massnahmen enthält.

Der am 25. Januar 2024 veröffentlichte Bericht des Netzwerks für Nachhaltigkeitslösungen (SDSN, Sustainable Development Solutions Network) zeigte, dass die Schweiz im Ranking aus den Top 10 der nachhaltigsten Länder in Europa gerutscht ist. In einer Zeit, in der die Klimakrise und der Biodiversitätsverlust ihren Höhepunkt erreichen, fällt die Schweiz auf den Stand von vor fünf Jahren (!) zurück; der Punktestand ergibt sich aus mehr als 100 Indikatoren, anhand derer seit 2000 das jährliche Monitoring durchgeführt wird. Der Rückstand der Schweiz ist bei den folgenden Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) offensichtlich: Ernährung (SDG 2), Bildung (SDG 4), Geschlechtergleichheit (SDG 5), verantwortungsvoller Konsum und Produktion (SDG 12), Klimaschutz (SDG 13), Leben an Land (SDG 15), und insbesondere Partnerschaften (SDG 17).

Dies müsste uns in Alarmbereitschaft versetzen und uns unsere Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Generationen in Erinnerung rufen.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Die Frist für die Erreichung der Ziele wurde auf 2030 festgesetzt. Denkt der Bundesrat, dass die Ergebnisse der Studien und Grundlagenarbeiten rechtzeitig vorliegen werden, damit die notwendigen Massnahmen ergriffen und dann die Ziele bis 2030 erreicht werden können?

  • Das Tempo der Umsetzung der Massnahmen wird bereits jetzt als «nicht ausreichend» beurteilt. Mit welchen konkreten und ambitionierten Massnahmen will die Regierung die Umsetzung wirklich beschleunigen?

  • Kann die Umsetzung der Agenda 2030 verbessert werden, indem die Begleitgruppe (Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft) und das Direktionskomitee (Vertreterinnen und Vertreter von Bundesämtern) auf derselben Ebene angesiedelt werden?

  • Welche politischen, finanziellen, personellen und weiteren Ressourcen werden bereitgestellt, um den Rückstand aufzuholen?

Stellungnahme des Bundesrates

ad 1: Der Aktionsplan 2024-2027 zur SNE 2030 ist komplementär zu den Arbeiten in den Sektorpolitiken. Studien und Grundlagenarbeiten sind ein wichtiger Beitrag, um die nötigen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen zu können. ad 2: In zahlreichen Handlungsfeldern der SNE 2030 sind zusätzlich zum Aktionsplan Arbeiten im Gang, um die Herausforderungen anzugehen. So bildet beispielsweise die Agenda 2030 den Referenzrahmen für die Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025-2028. Ein Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Biodiversität Schweiz 2025-2030 wird vorbereitet, ein nationales Armutsmonitoring aufgebaut und der Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 laufend aktualisiert. Finanzierungsbotschaften wie die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 oder die Kulturbotschaft 2025–2028 nehmen die Ziele der SNE 2030 ebenfalls auf. ad 3: Die Begleitgruppe Agenda 2030 wurde 2022 neu konstituiert. Sie setzt sich aus 18 Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Wie auch im Direktionskomitee Agenda 2030 gehören die Mitglieder der Begleitgruppe in der Regel der Geschäftsleitung ihrer Organisation an. Die Begleitgruppe berät das Direktionskomitee, nimmt im direkten Austausch mit diesem Stellung zu Zielen, Prioritäten und der Gesamtkonzeption der nationalen und internationalen Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz und kann diesem eigene Vorschläge unterbreiten. Die Erfahrung seit der Neukonstituierung zeigt, dass der Austausch grundsätzlich gut funktioniert. Jedoch werden Anstrengungen unternommen, um den Austausch zwischen den beiden Gremien weiter zu stärken. ad 4: Alle Bundesstellen sind gemäss den Leitlinien für die Bundespolitik in der SNE 2030 aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 beizutragen. Die Instrumente und Massnahmen zur Umsetzung werden im Rahmen der regulären Entscheidungsprozesse in den jeweiligen Politikbereichen festgelegt. Der Aktionsplan zur SNE 2030 ist komplementär zu den bestehenden Instrumenten und Massnahmen. Der Bundesrat hat sich bewusst für eine Umsetzungsorganisation entschieden, gemäss der sämtliche Massnahmen durch die federführenden Bundesstellen umgesetzt und finanziert werden. Die Bundesstellen sind deshalb angehalten, die für die Umsetzung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen ihrer bewilligten Budgets sicherzustellen und entsprechende Prioritäten zu setzen.

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