24.3040 · Postulat · 2024-02-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Prüfung der Möglichkeit vorzulegen, in der Landwirtschaftszone – respektive «ausserhalb der Bauzonen» – von der Verpflichtung abzuweichen, Transformatorenstationen an einer Baute zu befestigen oder anzubringen, und sie stattdessen in angemessener Entfernung von der Baute zu errichten.
Begründung
Bei Verteilnetzbetreibern (VNB) werden immer häufiger neue Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Bauten angefordert.
Die beantragten elektrischen Leistungen sind so gross, dass der jeweilige VNB oft eine Transformatorenstation in der Nähe der Photovoltaikanlage errichten muss.
Derzeit werden die Unterlagen für den Bau von solchen Stationen dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) vorgelegt. Zudem unterliegen geplante Bauten dieser Art dem Raumplanungsgesetz, das eine öffentliche Auflage verlangt. Gemäss diesem Gesetz müssen diese Stationen an der Baute angebracht werden. Diese Vorgehensweise erschwert sehr häufig die Umsetzung von Projekten oder verhindert diese sogar gänzlich.
Abgesehen davon, dass die Anbringung solcher Stationen an der Baute aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel im Brandfall, bedenklich ist, ist es im Allgemeinen nicht ideal und überhaupt nicht empfehlenswert, eine Transformatorenstation an der Baute anzubringen.
Ausserdem wäre es für das Tierwohl wünschenswert, dass sich die Transformatorenstationen und Wechselrichter nicht in der Nähe der Tiere befinden. Aufgrund von nichtionisierender Strahlung müssen Sicherheitsabstände zu Menschen eingehalten werden, warum also nicht auch zu Tieren?
Die Auswirkungen auf Nutztiere (zum Beispiel Milchkühe) sind aktuell bekannt. Gewisse Landwirtinnen und Landwirte haben diesbezüglich bereits sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Eine Lockerung muss möglich werden!
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.