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Kürzung der Entschädigungen für Ratsmitglieder bei freiwilligen Abwesenheiten wie Auszeiten und Ferien ab 14 Tagen

24.3054 · Motion · 2024-02-28

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro wird beauftragt, Art. 12 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetzentsprechend anzupassen, dass jegliche frewillige Abwesenheiten wie Auszeiten oder Ferien ab 14 Tagen zu einer Kürzung der Jahreseinkommen und -entschädigungen führen.

Begründung

Unlängst wurde der Fall eines Parlamentariers publik, welcher sich auf Kosten der Steuerzahler eine 2-monatige Auszeit gönnte. Dies sei allen Parlamentariern gegönnt - allerdings sollte nicht der Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Somit ist die Regelung entsprechend zu ändern und die Jahreseinkommen und -entschädigungen auch bei kürzeren Abwesenheiten ab 14 Tagen entsprechend anzupassen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1968 wurde auf Stufe Gesetz ein fixes Jahreseinkommen eingeführt, um die Vorbereitungsarbeiten der Parlamentsmitglieder abzugelten. Bereits 1972 wurde in Artikel 8 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zum Taggeldergesetz vom 28. Juni 1972 verankert, dass dieses angemessen gekürzt wird, «wenn ein Mitglied während eines Quartals oder länger aus andern als Krankheitsgründen nicht an den Arbeiten des Rates und der Kommission teilnimmt.» Der heutige Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) regelt eine allfällige Kürzung unverändert: «Die Jahreseinkommen und –entschädigungen werden angemessen gekürzt, wenn ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger aus andern als Krankheits- oder Unfallgründen nicht an den Arbeiten seines Rates und der Kommissionen teilnimmt.»

Das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit beträgt gemäss Artikel 2 des Parlamentsressourcengesetzes (PRG; SR 171.21) aktuell 26'000 CHF, die Jahresentschädigung als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die zur Erfüllung des parlamentarischen Mandates dienen, beläuft sich auf 33'000 CHF (Art. 3a PRG). Das Jahreseinkommen und die Jahresentschädigung werden als Pauschalen an die Ratsmitglieder ausbezahlt. Sie entschädigen die Ratsmitglieder nicht für die Teilnahme an den Sitzungen, dafür werden die Taggelder ausbezahlt. Bisher gab es keinen Fall, in dem ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger freiwillig abwesend war und das Jahreseinkommen und die Jahresentschädigung deshalb gekürzt wurden.

Der Urheber der Motion verkennt die Besonderheiten unseres Milizparlaments: Es ist den Ratsmitgliedern überlassen, wie sie die Arbeit für das Parlament einteilen und wie weit diese eine Anwesenheit in Bern voraussetzt. Das Büro sieht es nicht als Aufgabe der Bundesversammlung bzw. der Verwaltungsdelegation an, Abwesenheiten der Ratsmitglieder ausserhalb der Sessions- und Sitzungszeiten zu kontrollieren. Welche Abwesenheiten unter die Regelung fallen würden, ist zudem unklar.

Die Umsetzung einer Kürzung bei Abwesenheiten ab 14 Tage ist nach Ansicht des Büros zudem nicht praktikabel. Gerade in den Sommermonaten und damit in der kommissionssitzungsfreien Zeit sind zum Beispiel dreiwöchige Absenzen nicht selten. Alle Ratsmitglieder müssten laufend ihre Abwesenheiten melden und begründen. Die Kürzungen zu berechnen und die Pauschalen entsprechend zu kürzen, würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen und die Grundidee dieser Pauschalen unterlaufen.

Antrag des Büros vom 3. Mai 2024

Aus all diesen Gründen beantragt das Büro Ablehnung der Motion. Eine Minderheit (Büchel Roland, Aeschi Thomas, Page, Thalmann-Bieri) beantragt Annahme der Motion.

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