24.3058 · Motion · 2024-02-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Grenzkantonen an den Landesgrenzen mehrere Transitzonen mit Unterkünften und den notwendigen Verfahrens- und Verwaltungsräumen zu erstellen oder bestehende Bauten und Gelände als solche zu bezeichnen und künftig sämtliche Verfahren ausschliesslich und sinngemäss nach Artikel 22 des AsylG durchzuführen. Artikel 22 soll entsprechend angepasst werden, damit die Einreise ausschliesslich nach einem positiven Asylentscheid bewilligt wird.
Asylgesuche sollen ausschliesslich in diesen Transitzonen gestellt werden können. Für Asylbewerber sind diese Transitzonen nur vom Ausland her erreichbar. Somit kann künftig zweifelsfrei festgestellt werden, aus welchem sicheren Drittstaat die Bewerber kommen. Auf anderweitig und andernorts gestellte Gesuche wird nicht mehr eingetreten.
Die Asylbewerber verbleiben bis zum endgültigen Entscheid in einer dieser Transitzonen und werden nach einem negativen Entscheid an das Land, aus welchem sie eingereist sind, zurück überstellt.
Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen, insbesondere für Ausnahmesituationen wie Krieg oder Naturkatastrophen.
Die entsprechenden Artikel des AsylG, von Verordnungen und weitere Bestimmungen, welche dem Ziel dieses Vorstosses entgegenstehen, sind anzupassen.
Begründung
Die Schweiz wird seit längerem von einer nie dagewesenen Welle von echten Flüchtlingen und leider auch von reinen Wirtschaftsflüchtlingen überrollt. Viele Asylbewerber erhalten zwar kein Asyl - können aber aus den verschiedensten Gründen nicht zurück- oder ausgeschafft werden. Somit erhalten diese ein Bleiberecht, welches ihnen nicht zusteht. Asylbewerber gewisser Staaten wie Eritrea erreichen eine 89-Prozent-Schutzquote - es besteht also eine faktische Personenfreizügigkeit mit Eritrea und auch mit weiteren Staaten. Dies belastet unsere bestehenden Strukturen enorm - die Gemeinden und Kantone sind heillos überfordert. Dies nicht nur hinsichtlich der Unterkünfte, der Schulen, der Spitäler, der Infrastrukturen - auch finanziell geraten die Gemeinden und Kantone an die Grenze des Zumutbaren. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht gemäss Paragraph 8 AsylG ist es jedem Gesuchsteller zumutbar, sein Gesuch an einem von der Schweiz bezeichneten Ort zu stellen.
Die Schweiz muss sich nun gegen diesen gigantischen Missbrauch wehren! Selbstverständlich soll echten Flüchtlingen nach wie vor humanitäre Aufnahme gewährt werden - jeglicher Missbrauch ist aber künftig entschieden zu bekämpfen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund der weiterhin hohen Zahlen im Asylbereich verfolgt der Bundesrat die Migrationssituation sehr aufmerksam und trifft ständig geeignete Massnahmen. Bis anhin konnte die Schweiz die damit verbundenen Herausforderungen aufgrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen in den sechs Asylregionen bewältigen.Die Motion möchte das Asylverfahren grundlegend ändern und Transitzonen an den Landesgrenzen mit Unterkünften und den notwendigen Verfahrens- und Verwaltungsräumen schaffen, wie es heute grundsätzlich an den Flughäfen besteht. Der Bundesrat hat sich zu diesem Anliegen bereits in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2022 zur gleichlautenden Motion 22.4397 Glarner «Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG» geäussert. Diese Motion wurde durch das Parlament abgelehnt. Gemäss dem Vorschlag der vorliegenden Motion müssten sich Asylsuchende im Gegensatz zum heutigen Flughafenverfahren während der gesamten Dauer des Asyl- und Wegweisungsverfahrens in neu geschaffenen geschlossenen Transitzonen aufhalten. Dies kommt einer Eingrenzung oder einer Internierung der betroffenen Personen gleich. Ohne konkrete Haftgründe und nur aufgrund des Umstandes, dass eine betroffene Person ein Asylgesuch eingereicht hat, würde eine solche Massnahme einen unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen. Sie wäre damit weder mit der Bundesverfassung noch mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Die Grenzen dieser Zonen zum weiteren Inland müssten mit grossem Aufwand gesichert werden und die Schweiz müsste hier die Binnengrenzkontrollen dauerhaft wieder einführen. Dies würde auch dem Schengener-Grenzkodex widersprechen. Die Umsetzung der Motion würde zudem die Grenzkantone übermässig stark belastet. Nur wenige Grenzkantone müssten einen Grossteil der heutigen kantonalen Aufgaben im Asyl- und Wegweisungsverfahren übernehmen. Die Bestimmung solcher Transitzonen wäre in der Praxis somit nur schwer umsetzbar. Schliesslich würde auch die Bereitstellung der erforderlichen Unterbringungsstrukturen voraussichtlich mit unverhältnismässigen Mehrkosten verbunden sein, nachdem aufgrund der im Jahre 2019 in Kraft getretenen Neustrukturierung des Asylbereichs bis anhin rund 300 Millionen Franken für die heutigen Zentren des Bundes ausgegeben wurden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.