24.307 · Standesinitiative · 2024-05-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,
Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und
Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)
und in Anbetracht dessen, dass
- der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Entwurf für die Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge am 12. März 2024 von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments angenommen wurde;
- mit dieser Richtlinie sogenannte Gigaliner von bis zu 25,25 Meter und bis zu 60 Tonnen zugelassen würden;
- die Schweizer Zoll- und Strasseninfrastrukturen nicht auf solche Fahrzeuge vorbereitet sind;
- diese Gigaliner unsere Strassen vorzeitig beschädigen würden;
- ihre Zulassung in der Schweiz der hiesigen Verkehrspolitik, den Gütertransport auf die Schiene zu verlagern, zuwiderlaufen würde;
- die Gigaliner für andere Strassenteilnehmende Risiken bergen,
fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,
- die Anwendung der europäischen Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen in der Schweiz abzulehnen;
- den Bundesrat zu ersuchen, diese Ablehnung der Europäischen Union (EU) zu signalisieren;
- die gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) aktuell geltenden maximalen Abmessungen und Gewichte der Fahrzeuge beizubehalten.
Begründung
Im Jahr 2020 machte der Strassengüterverkehr mehr als 53 Prozent des gesamten Güterverkehrs in der EU aus. Schwere Nutzfahrzeuge sind für 28 Prozent der Treibhausgasemissionen (THG) in diesem Sektor verantwortlich (6 Prozent der Gesamtemissionen der EU). Sie sind auch eine Emissionsquelle von Stickstoffoxiden (im Jahr 2020 machten sie 34 Prozent der Stickstoffoxidemissionen des Strassenverkehrs aus) und von anderen Luftschadstoffen wie Partikeln. Die Europäische Kommission wünschte eine Revision der Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen und die Einführung von emissionsfreien Lastwagen auf dem europäischen Markt zu fördern.
Am 12. März 2024 nahmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Entwurf der besagten Richtlinie mit 330 zu 207 Stimmen an. Die Mehrheit erachtet die Revision der Höchstwerte für Gewicht und Abmessungen als sinnvoll, da sie auf die Herausforderungen des ökologischen Wandels reagiert und dem Mangel an Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrern in Europa entgegenwirkt. Es wurde auch argumentiert, dass die fehlende Harmonisierung der europäischen Gesetze zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. Die Richtlinie erlaubt sogenannte Gigaliner, d. h. bis zu 25,25 Meter lange und bis zu 60 Tonnen schwere Fahrzeuge. Solche Gigaliner sind in Skandinavien und in Ausnahmefällen auch in Spanien und Portugal bereits zugelassen.
Die vom Europäischen Parlament angenommene Revision ist eine von mehreren Etappen im Gesetzgebungsprozess, als Nächstes müssen sich die Mitgliedstaaten an einer Sitzung des Europäischen Rates im Juni 2024 zu diesem Thema positionieren. Im Anschluss können die Staaten solche Gigaliner auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen.
Trotz des breiten politischen Widerstands gegen Gigaliner könnte sich die Schweiz gezwungen sehen, ihre Längen- und Gewichtsbeschränkungen für Fahrzeugkombinationen des schweren Gütertransports ebenfalls anzupassen und Gigaliner ganz oder teilweise auch in der Schweiz zuzulassen. Die derzeitigen Höchstwerte für Gewicht und Abmessungen sind in Artikel 9 Absatz 1 SVG festgelegt.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bekräftigt in einer nach wie vor relevanten Analyse aus dem Jahr 2011 Folgendes: «Eine generelle Zulassung von Gigalinern ist zum heutigen Zeitpunkt auf keinem der vier betrachteten Strassennetze möglich, sondern bedingt in jedem Falle gewisse Anpassungen an der Infrastruktur. Bereits bei der Einfahrt in die Schweiz gäbe es kritische Punkte, da Zollanlagen nicht auf Gigaliner ausgerichtet sind. Sowohl auf Zollanlagen als auch auf Raststätten, Rastplätzen, Schwerverkehrskontrollzentren und Warteräumen gibt es für Gigaliner keine geeigneten Parkmöglichkeiten, da die heutigen Parkfelder zu kurz sind.
Durch die erhöhte Fahrzeuggesamtlänge benötigen Gigaliner bei Ein-/Abbiegevorgängen und beim Manövrieren einen höheren Platzbedarf. Die Befahrbarkeit verschiedener Anlagen (Zoll, Raststätten, Anschlüsse bei Hochleistungsstrassen, Knoten, Kreisel etc.) wäre daher aus physischen oder rechtlichen Gründen vielfach nicht möglich. Bei einer Erhöhung des Fahrzeuggesamtgewichts wäre einerseits die Tragfähigkeit verschiedener Kunstbauten, insbesondere Brücken, anderseits die Sicherheit in Tunneln, speziell bei Gefahrguttransporten, nicht mehr gewährleistet. Zudem können die bestehenden Rückhalteeinrichtungen einem 60 Tonnen schweren Gigaliner nicht standhalten.»
Sowohl die Schweizer Umweltorganisationen als auch die Schweizer Verbände der Strassen- und Verkehrsfachleute lehnen Gigaliner ab. Die Anpassung der Schweizer Strassen und Zolleinrichtungen würde die Steuerpflichtigen Milliarden kosten und der Schweizer Verkehrspolitik, den Gütertransport auf die Schiene zu verlagern, zuwiderlaufen. Die riesigen Gigaliner beunruhigen auch Sicherheitsfachleute, die in diesen Fahrzeugen eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende sehen.
Heute kann die EU Druck ausüben, damit die Schweiz ihre Richtlinie übernimmt. Morgen schon könnte eine europafreundliche Ausrichtung von Bundesrat und Verwaltung eine dynamische Übernahme von EU-Recht zur Folge haben und die Schweiz dazu zwingen, sich vollständig der EU zu unterwerfen, ohne Rücksicht auf unsere Bundesverfassung und unsere demokratischen Rechte.