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24.3120 · Interpellation · 2024-03-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nachdem das Parlament im vergangenen Jahr den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 verabschiedet hat, werden die Agglomerationsprogramme der 4. Generation nun umgesetzt. Die Liste der Programme ist veröffentlicht. Der Einreichtermin für Agglomerationsprogramme der 5. Generation ist jedoch bereits auf den 31. März 2025 festgelegt. Diese Frist stellt insbesondere die kleinen und mittelgrossen Agglomerationen vor Herausforderungen in Bezug auf die Organisation und die erforderlichen Ressourcen.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Auf welche Kriterien stützt sich der Bundesrat bei der Kategorisierung der Agglomerationen (klein, mittel, gross)? Ermöglicht es diese Kategorisierung, das Gleichgewicht zwischen den Regionen in Bezug auf deren wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten?
2. Aus welchen Gründen folgen die Agglomerationsprogramme einem Vierjahres-Rhythmus?
3. Kann der Bundesrat garantieren, dass der aktuelle Rhythmus und die Anforderungen für die Beitragsgewährung mit der Teilnahme aller interessierten Agglomerationen vereinbar ist?
4. Erkennt der Bundesrat Risiken, dass gewisse Regionen bei ihrer Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zurückbleiben? Was kann er dagegen unternehmen?
Ziel der Agglomerationspolitik des Bundes ist eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung in den Agglomerationen über kommunale, kantonale und nationale Grenzen hinweg. Aber nicht alle Verbandsstrukturen können dem anspruchsvollen Arbeitsrhythmus folgen, den die Anforderungen der Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) mit sich bringen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung bietet zwar an, dass Agglomerationen, die ihre Programme nicht fristgerecht einreichen können, auf den Einreichtermin für die nächste Generation ausweichen können. Dies würde jedoch zu dem wenig wünschenswerten Ergebnis führen, dass sich die Regionen in zwei Geschwindigkeiten entwickeln.

Es muss daher ein Mittelweg gefunden werden, mit dem die Teilnahme aller vom Programm Agglomerationsverkehr betroffenen Agglomerationen gefördert werden kann. Die Finanzierungsgerechtigkeit zwischen kleinen, mittleren und grossen Agglomerationen kann nur erreicht werden, wenn auch die Unterschiede hinsichtlich der Ressourcen und der Wirtschaftskraft berücksichtigt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einteilung in die Grössenklassen klein, mittel und gross erfolgt auf Basis der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner im beitragsberechtigten Perimeter. Diese Einteilung ermöglicht eine Gleichbehandlung von Agglomerationen ähnlicher Grösse bei der Prüfung der Agglomerationsprogramme. Gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr beantragt der Bundesrat in der Regel alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit für Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Dies ermöglicht eine Abstimmung zwischen STEP Strasse und Schiene, die in der Regel ebenfalls alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt werden. Aus Sicht des Bundesrates hat sich der Vier-Jahres-Rhythmus bewährt. Es ist an den Agglomerationen zu entscheiden, ob sie alle vier Jahre ein Programm einreichen. Um den Aufwand für die Agglomerationen möglichst gering zu halten, wurden in der Vergangenheit verschiedene Vereinfachungen und Optimierungen bezüglich Vorgaben und Inhalten der Agglomerationsprogramme umgesetzt, weitere werden im Hinblick auf die nächsten Generationen geprüft. So müssen beispielsweise nicht alle Teile eines Agglomerationsprogramms alle vier Jahre überarbeitet werden, oder eine Agglomeration kann auf ein bestimmtes Thema fokussieren. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass kleine Agglomerationen benachteiligt werden. In den bisherigen Generationen haben diese gemessen an der Zahl der Bevölkerung sogar überproportional von den Bundesbeiträgen profitieren können. In Zukunft wird der Bund zudem keine Umsetzungsabzüge am Beitragssatz vornehmen und den Abhängigkeiten zu übergeordneten Projekten besser Rechnung tragen. Dies kommt kleineren Agglomerationen entgegen, da sie oft von übergeordneten Massnahmen abhängig sind (wie z.B. Bahnprojekten).

Agglomerationen. Eine Entwicklung in zwei Geschwindigkeiten vermeiden. Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden, um die Teilnahme von Agglomerationen unterschiedlicher Grösse am Programm Agglomerationsverkehr zu gewährleisten? | Lexipedia | Lexipedia