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24.3136 · Postulat · 2024-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Planungsprozess zur Vorbereitung der öV-Ausbauschritte sinnvoll ergänzt werden kann. Insbesondere sind die betriebliche Umsetzbarkeit und die betrieblichen sowie verkehrlichen Folgekosten klarer und umfassender auszuweisen und in die Bewertung der für das Angebotskonzept notwendigen Infrastrukturen miteinzubeziehen. Dabei sollen die Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber systematischer einbezogen werden.

Begründung


In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (nachhaltige Finanzierung der SBB) führt der Bundesrat an verschiedenen Stellen aus, dass die Zusatzfinanzierung unumgänglich ist, denn «angesichts des vom Parlament beschlossenen Infrastruktur- und Angebotsausbaus besteht die politische Erwartung, dass der Verwaltungsrat der SBB Investitionen in Rollmaterial beschliesst, auch wenn diese betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen sind» (u.a. Botschaft, Seite 9). Während Investitionen in den Infrastrukturausbau (einmalige und wiederkehrende Kosten) über den BIF finanziert werden, müssen die Transportunternehmen die Folgeinvestitionen in zusätzliches Rollmaterial und Betriebsanlagen unter Einbezug von RPV-Abgeltungen grundsätzlich selber finanzieren.

Das bewährte Planungsdreieck (Angebot, Infrastruktur, Rollmaterial) kommt im parlamentarischen Prozess nicht ausreichend zum Tragen. Die Gesamtsicht unter Berücksichtigung von Verkehrs- und Siedlungszielen sowie finanzieller Rahmenbedingungen wird ungenügend aufgezeigt. Dies begünstigt Fehlinvestitionen und am Ende auch schlechtere Qualität (Verlässlichkeit, Pünktlichkeit) im öV-System Schweiz.

Die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur erfordert eine effektive Vollkostenbetrachtung sowohl auf Ebene Bahninfrastrukturfond, auf Ebene Transportunternehmen wie auch auf Ebene RPV-Abgeltungen (Bund/Kantone).

Angebotskonzepte (mit nationaler und regionaler Perspektive) müssen kritisch geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung gelten als Basis für die zu beschliessenden Infrastrukturprogramme.
Insbesondere bei diesem Schritt braucht es auch einen wirkungsvollen Einbezug der Expertise der Transportunternehmen. Denn letztlich ist klar: Was man politisch will oder planerisch anvisiert, muss auch produktionstechnisch und ohne Qualitätseinbussen umsetzbar sowie finanziell machbar sein. Nur so lassen sich der öV-Marktanteil wieder steigern und die Verlässlichkeit der Finanzplanung verbessern.

Diese Ergänzung im Planungsprozess ist soweit möglich bereits in der Botschaft 2026, spätestens in der Botschaft 2030 aufzunehmen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen des nachfolgenden Ausbauschritts (Botschaft 2030) ist vorgesehen, die Bewertungsgrundlagen zu überarbeiten und damit die Anliegen des vorliegenden Postulats aufzunehmen. Eine Berichterstattung erfolgt über die Botschaft 2026, die Umsetzung erfolgt über die Erarbeitung und Publikation der Planungsgrundlagen für die Botschaft 2030.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.