24.315 · Standesinitiative · 2024-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 115 des Parlamentsgesetzes reicht der Kanton St Gallen folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, um den Kantonen zu ermöglichen, den Personen des Asylbereichs für die finanzielle Sozialhilfe Bezahlkarten anstelle von Bargeld auszuhändigen.
Begründung
Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 beschlossen, dass Flüchtlinge die finanziellen staatlichen Leistungen neu auch in der Form von Bezahlkarten erhalten können, die als Debitkarten konzipiert sind. Diese können in Geschäften genutzt werden, die auch Kreditkarten akzeptieren, wobei das Guthaben nur im Inland ausgegeben werden kann und Überweisungen ins Ausland nicht möglich sind.
Bereits vor dem Beschluss des Bundestags wurden in einigen Regionen Deutschlands probeweise Bezahlkarten eingeführt und die Rückmeldungen der teilnehmenden Gemeinden zeigten, dass die Debitkarten wirksam sind gegen den Missbrauch der staatlichen Leistungen durch Flüchtlinge. Zudem verringerte sich der Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden beträchtlich.
Die Schweiz sollte die positiven Erfahrungen Deutschlands mit den Bezahlkarten nutzen und diese ebenfalls für die finanzielle Sozialhilfe zugunsten der Personen des Asylbereichs einsetzen. Aus Gründen der Effizienz sollte die Einführung jedoch koordiniert erfolgen und ein einheitliches System vom Bund ausgearbeitet werden, unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Föderalismus und der Kantonsautonomie.