24.3158 · Postulat · 2024-03-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Konsolidierung der Spital-Landschaft aufgesetzt werden kann.
Begründung
Über 35% der Kosten im Gesundheitswesen fallen in den Spitälern an. Die überdurchschnittlich hohe Spitaldichte in der Schweiz führt zu umfassenden Vorhalteleistungen und sehr hohen Investitions- und Betriebskosten, ohne dass dabei ein überdurchschnittlich grosser Nutzen für die Patientinnen und Patienten resultiert. Die hohe Anzahl Spitäler führt zu Personalengpässen, Doppelspurigkeiten und zu einer tieferen Qualität.
Es gibt heute für die Spitäler kaum Anreize, sich zusammenzuschliessen. Das mag auch ein Grund sein, weshalb Zusammenschlüsse bis heute eine Ausnahme sind.
Ein Impulsprogramm könnte wie folgt aussehen:
Spitäler können gemeinsam mit dem Kanton / den betroffenen Kantonen den Unterstützungsbeitrag beim Bund beantragen.
Die Höhe des Unterstützungsbeitrags wird anhand retrospektiver Daten berechnet (Patientenanzahl stationär, Fallschwere). In der Grössenordnung, dass Businesspläne mit IT-Konsolidierung und Investitions- und Betriebsabstimmung sich zeitnah lohnen.
Voraussetzungen: Idealerweise werden mehrere Standorte an einem Ort zusammengeführt. Subsidiär können mehrere Standorte zugelassen werden, wenn die geplanten Investitionen insgesamt relevant reduziert und die Angebotsportfolios komplementär ausgerichtet werden. Ausnahmen in vereinzelten Fachgebieten können die Kantone jeweils befristet bewilligen, sofern etwa die Versorgungssicherheit/ Zugänglichkeit gefährdet wäre. Der Businessplan ist in Abstimmung mit dem/den zuständige/n Kanton/en abzustimmen, da diese für die Sicherstellung Gesundheitsversorgung zuständig sind.
Die Kantone sind angehalten, die Konsolidierung der Spital-Landschaft zu moderieren.
Ein Impulsprogramm zur Konsolidierung der Spital-Landschaft soll langfristig dazu führen, dass die Strukturkosten abnehmen unter gleichzeitiger Zunahme der Behandlungsqualität. Es sollen verschiedene Varianten der Finanzierung eines solchen Programms aufgezeigt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen und durch die Konzentration von Leistungen noch nicht ausgeschöpft ist und hat in diesem Sinne Verständnis für das Anliegen des Postulates. Die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und damit auch für die Spitalplanung liegt jedoch bei den Kantonen. Entsprechend haben sie auch ihre Versorgungsentscheide zu treffen und mit zu finanzieren. Dies gibt bereits die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen vor. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Bundes, die Leistungserbringer mittels Anstossfinanzierung zu wirtschaftlich sinnvollen Zusammenschlüssen zu animieren. Die Konzentration von Leistungen und Nutzung von Synergien steigert die Effizienz der Leistungserbringung. Den Spitälern ist es möglich, Effizienzgewinne zu erzielen und damit die allfälligen Kosten für einen Zusammenschluss zu decken. Davon würden auch die Kantone finanziell profitieren, da sie mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Behandlung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) übernehmen und häufig auch Eigentümer der betroffenen Spitäler sind.Ferner ist der Bundesrat mit der Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) im Rahmen seiner Kompetenz bereits aktiv geworden. Er hat die Spitalplanungskriterien weiterentwickelt. Die Kantone sind insbesondere angehalten auf die Nutzung von Synergien und auf das Potenzial der Konzentration von Leistungen für die Stärkung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Versorgung zu achten. Die Änderung trat am 1. Januar 2022 in Kraft, dies mit einer Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation. Die Umsetzungsarbeiten durch die Kantone sind dementsprechend noch im Gang und werden nach Ablauf der Umsetzungsfristen evaluiert. Die Resultate der Evaluation sind abzuwarten, bevor weitergehende Vorschläge geprüft werden sollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.