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24.317 · Standesinitiative · 2024-09-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und;

Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève);

und in Anbetracht dessen, dass

- 1931 in Genf unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes das erste internationale Abkommen zur Regelung des Walfangs verabschiedet wurde;

- der kommerzielle Walfang infolge des von der Internationalen Walfangkommission verhängten internationalen Moratoriums seit 1986 verboten ist;

- der Internationale Gerichtshof Japan wegen seines Walfangs in der Antarktis im Jahr 2014 verurteilt hat;

- Japan 2019 beschlossen hat, aus der Internationalen Walfangkommission auszutreten, um den kommerziellen Walfang wiederaufzunehmen;

- der Walfang zwar jahrhundertelang eine wichtige Rolle bei der Versorgung Japans gespielt haben mag und die Jagd früher noch als Bravourstück galt, der Walfleischkonsum der Japanerinnen und Japaner seit den 1960er-Jahren jedoch stark zurückgegangen ist,

- die japanische Fischereibehörde beschlossen hat, neu auch Finnwale zu jagen, die zu den grössten Säugetieren der Welt gehören und vom Aussterben bedroht sind;

- die Schweiz und Japan das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet haben und seit über 150 Jahren freundschaftliche und respektvolle diplomatische Beziehungen pflegen;

- zwischenstaatliche Seerechtsübereinkommen über die biologische Vielfalt und den Artenhandel sowie Konventionen über den Schutz der biologischen Vielfalt ausserhalb der nationalen Hoheitsgebiete Wirkung entfalten;

- Paul Watson, Mitbegründer der Naturschutz-NGO Sea Shepherd, der beschuldigt wird, ein japanisches Walfangschiff beschädigt und ein Besatzungsmitglied mit einer Stinkbombe verletzt zu haben, aufgrund eines von Japan ausgestellten internationalen Haftbefehls von den dänischen Behörden am 21. Juli 2024 in Grönland festgenommen wurde;

- der 73-jährige Paul Watson die Anschuldigungen zurückweist und ihm in Japan eine Haftstrafe von 15 Jahren droht;

- dieser mit seinen entschlossenen, aber friedlichen Aktionen dazu beigetragen hat, Tausende von Walen in den internationalen Walschutzgebieten vor den Explosivharpunen der Walfänger zu schützen;

- sich der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Umweltschützerinnen und Umweltschützer besorgt zeigt über die zunehmende Bedrohung von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten sowie über die Gefahr, die diese Repressionen für die Demokratie und die Menschenrechte darstellen,

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,

- von Japan zu verlangen, seinen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere nachzukommen und sein Auslieferungsgesuch für Paul Watson zurückzuziehen;

- dafür zu sorgen, dass die beteiligten Staaten die üblichen Verfahrensgrundsätze einhalten, namentlich das Recht auf Verteidigung und einen fairen Prozess.

Begründung

Die Verhaftung von Paul Watson durch die dänischen Behörden am 21. Juli 2024 sorgte weltweit für Aufsehen und rückte den kommerziellen Walfang ins Rampenlicht. Während die dänische Regierung über eine mögliche Auslieferung an Japan entscheidet, wird Paul Watson in einem grönländischen Gefängnis festgehalten.

Als Mitglied der Internationalen Walfangkommission hat sich die Schweiz klar gegen den Walfang positioniert. Deshalb muss sie nun Stellung beziehen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln.

Paul Watson wollte am 21. Juli 2024 in Nuuk, Grönland, sein Schiff auftanken und wurde dabei von den dänischen Behörden abgefangen und inhaftiert. Obwohl seine Verteidigung Berufung eingelegt hat und der Betroffene seine Festnahme ebenfalls anficht, entschied das Gericht in Nuuk am 15. August, Watsons Haft bis zum 5. September 2024 zu verlängern.

Der Umweltaktivist und seine Verteidigung halten die Inhaftierung für rechtswidrig, da sich diese auf falsche Tatsachen stütze. Sie haben daher versucht, beim obersten Gerichtshof Grönlands Berufung einzulegen, der jedoch nicht auf seinen Beschluss zurückgekommen ist. Der Gerichtshof möchte auf diese Weise sicherstellen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Auslieferungsentscheids anwesend ist. Die dänische Regierung ist der Ansicht, dass sie das internationale Recht einhält.

In Genf und auf der ganzen Welt fanden zahlreiche Demonstrationen zur Unterstützung des Umweltaktivisten statt, bei denen die umstrittene Inhaftierung verurteilt wurde. In der Tat erfolgte die Festnahme aufgrund einer roten Interpol-Fahndungsausschreibung, die 2012 von Japan ausgestellt wurde und sich auf Sea-Shepherds-Kampagnen vom 10. und 15. Februar 2010 gegen das Schiff Shonan Maru 2 bezog, bei denen ein Schiff der NGO das japanische Walfangschiff vom Kurs abzubringen versuchte. Dabei soll Paul Watson eine Stinkbombe auf ein Besatzungsmitglied geworfen und Sachschaden am Schiff verursacht haben.

Die meisten europäischen Staaten, darunter die Schweiz, Frankreich oder auch die Niederlande, hatten die Fahndungsausschreibung stillschweigend ignoriert, wodurch sich Paul Watson ohne Bedenken frei bewegen konnte. Gemäss Paul Watsons Anwalt Jean Tamalet war die Festnahme das Ergebnis einer konzertierten Aktion: So wurde die rote Ausschreibung vor etwa einem Jahr zurückgezogen, wodurch sich Paul Watson frei bewegen konnte, ohne eine Festnahme fürchten zu müssen. Im März 2024 – kurz vor der Einweihung eines neuen japanischen Walfangschiffs – stellte Japan jedoch ganz diskret einen neuen Haftbefehl aus. Watsons Verteidigung ist der Meinung, dass diese neuerliche Fahndungsausschreibung illegal ist und gegen internationale Menschenrechtskonventionen verstösst.

Sie beschwert sich auch darüber, dass sie sich nicht mit dem Gefangenen austauschen konnte, dass sie ein Video, das für die Unschuld des Aktivisten spricht, nicht veröffentlichen durfte, und dass Watson während der Anhörung kein Dolmetscherdienst zur Verfügung gestellt wurde.

Die drohende Auslieferung des 73-Jährigen an Japan hätte schwere Konsequenzen: Watson würde vermutlich zu einer langen Haftsstrafe von bis zu 15 Jahren verurteilt werden.

Die Verteidigung von Paul Watson sieht in seiner Verhaftung eher einen politischen als einen juristischen Hintergrund und einen Vorwand, um die für den internationalen Naturschutz symbolkräftige Kampagne des Aktivisten zu unterbinden.

Japan gehört mit Norwegen und Island zu den letzten drei Staaten, die weiterhin Walfang betreiben, und trat 2019 aus der Internationalen Walfangkommission aus. Damit umging das Land ein Moratorium, das seine seit 1986 verbotenen Walfangaktivitäten verhindert hätte.

Zuvor war Japan 2014 vom Internationalen Gerichtshof verurteilt worden, weil es unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Forschung weiterhin Wale jagte. Heute lässt Japan die kommerzielle Jagd grosser Meeressäuger offiziell zu und es wurde gar beschlossen, diese auf auf die bedrohten Finnwale auszuweiten.

Einst war der Verzehr von Walfleisch sehr verbreitet, aktuell wird jedoch aus kulturellen Gründen und nicht mehr zu Ernährungszwecken gejagt. Der Walfleischkonsum in Japan ist in der Tat seit Jahrzehnten rückläufig, was jedoch die politische Hetze gegen die Anti-Walfang-Bewegung nicht zu bremsen vermag.

Die Schweiz und insbesondere Genf spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der grossen Meeressäuger: So wurde das erste internationale Abkommen zur Regelung des Walfangs am 24. September 1931 in Genf unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes verabschiedet. Jahrzehnte später, im Jahr 2014, als Japan vom Internationalen Gerichtshof verurteilt wurde, war Genf erneut beteiligt, und zwar in der Person von Laurence Boisson de Chazournes, Professorin für Völkerrecht an der Universität Genf, die während des Falls als Beraterin und Anwältin tätig war. Der Gerichtshof urteilte, dass Japans Walfang nicht die Kriterien für wissenschaftliche Forschung erfüllt, sondern dass die Forschungszwecke nur als Deckmantel für den kommerziellen Walfang dienen. Die Schweiz ist wie Dänemark seit Langem Mitglied der Internationalen Walfangkommission. Sie übernimmt die Rolle einer zuverlässigen Vermittlerin und unterstützt Massnahmen zum Schutz der Meeressäuger.

Viele Politikerinnen und Politiker, unter anderem auch der französische Präsident, haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass das Auslieferungsgesuch gegen Paul Watson zurückgezogen wird.

Da Japan den Walfang nicht einzustellen scheint, ist es nur legitim, dass die Schweiz Stellung bezieht. Es geht hier nämlich nicht nur um einen Einzelfall, sondern um die Zukunft der Meere. Eine Stellungnahme wäre ein aussagekräftiges Symbol der Unterstützung angesichts der menschlichen Zerstörung der biologischen Vielfalt.

Der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützerinnen und Umweltschützer Michel Frost und zahlreiche weitere Organisationen machen darauf aufmerksam, dass die Umweltschützerinnen und Umweltschützer generell, auch abseits des Kampfs gegen den Walfang, zunehmend bedroht werden und diese Repressionen eine Bedrohung für die Demokratie und die Menschenrechte darstellen.

Aus diesen Gründen muss die Schweiz den japanischen Staat, mit dem es freundschaftliche und von gegenseitigem Respekt geprägte Beziehungen unterhält, an seine Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Meeren erinnern und auffordern, sein Auslieferungsgesuch für Paul Watson zurückzuziehen.

Das Engagement zugunsten gefährdeter Arten ist kein Verbrechen. Paul Watson muss freigelassen werden | Lexipedia | Lexipedia