24.3172 · Interpellation · 2024-03-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der glaubwürdigen Plattform www.drugshortage.ch fehlen in der Schweiz seit Jahren Hunderte von Medikamenten. Aktuell sind es rund 950 Packungen mit über 700 Dosierungen, betroffen sind rund 350 Wirkstoffe. Diese Zahlen sind stabil hoch und nehmen nicht ab. Das Reporting von BWL und BAG zu Versorgungsstörungen zeigt seit 2021 sogar massive Zunahmen: Von 2021 bis 2022 betrug der Anstieg 47% (von 137 auf 201) und von 2022 auf 2023 40% (201 auf 280). Dies Zahlen sind alarmierend, zumal immer mehr lebensnotwendige Medikamente betroffen sind.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die Gesundheit unserer Bevölkerung ist gefährdet. Dies auch angesichts der Tatsache, dass unsere Nachbarländer bereits Massnahmen zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation ergreifen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um dem sich weiter verschärfenden Versorgungsproblem zeitnah Rechnung zu tragen?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der vorgelegte Versorgungsbericht und der Umsetzungsbericht die Probleme zu lösen vermögen? Falls nicht, was ist zusätzlich vorzukehren?
Weshalb sind seit Überweisung der Motion 20.3166 bis zur Vorlage des Umsetzungsberichts fast vier Jahre vergangen, ohne dass griffige Massnahmen zur Umsetzung kommen?
Wie erklärt sich der Bundesrat, dass sich die Lage seit der Einsetzung einer Task Force nicht verbessert hat?
Ist die bestehende Kompetenzordnung Bund-Kantone im Bereich Versorgung zielführend? Sind auf dieser Basis nachhaltige Lösungen möglich? Falls nicht, was muss geändert werden?
Begründung
Der Bundesrat handelt in dieser wichtigen Angelegenheit sehr zögerlich bis gar nicht: Massnahmen wie die Einsetzung einer Task Force zeigen kaum Wirkung. Seit Einreichung der Motion 20.3166 "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen" am 29.04. 2020 sind rund vier Jahre vergangen, seit Vorlegung des Berichtes «Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen» des BAG vom 01.02.2022 über zwei Jahre. Ein mittlerweile unter Beizug einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeiteter Umsetzungsbericht erfasst die Lösungsmöglichkeiten nur teilweise und wird im politischen Prozess wohl Jahre benötigen. Bereits jetzt ist klar abzusehen, dass damit die zwingend notwendigen Lösungen höchstens teilweise erreicht werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Punkte 1 bis 3: Der Bundesrat nimmt die Versorgungsengpässe ernst und handelt im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Die Ursachen der Versorgungsstörungen sind vielschichtig und insbesondere globalen Ursprungs. Gemäss geltendem Landesversorgungsgesetz ist die Wirtschaft für die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen verantwortlich (SR 531; Art. 3). Die Unternehmen kennen ihre Lieferketten und können die Abhängigkeiten und Risiken beurteilen. Sie stehen in der Verantwortung, zeitnah darauf zu reagieren. Im Rahmen seines subsidiären Versorgungsauftrags in schweren Mangellagen unterstützt der Bund die Schweizer Wirtschaft mit der Freigabe von Pflichtlagern oder mit Verwendungsbeschränkungen des Verbrauchs bestimmter Heilmittel, um Engpässe zu überbrücken. Dieses System wird in den nächsten Jahren ausgeweitet und zu Teilen automatisiert. Die Umsetzungsarbeiten des BAG-Berichts Arzneimittelengpässe zeigen, dass nationale Massnahmen die Folgen globaler Versorungsstörungen bedingt lindern können. Eine wirksame und nachhaltige Ursachenbekämpfung hat im internationalen Kontext zu erfolgen. Der Bund unterstützt erneut subsidiär, indem er in den relevanten internationalen Gremien mitarbeitet. Letztlich bedarf es einen regelmässigen Dialog zwischen Staat und Wirtschaft, um die geeigneten Vorkehrungen für diese komplexe, multifaktorielle, internationale und sich ständig verändernde Problematik zu treffen. Der Bundesrat überprüft die Wirksamkeit seiner Massnahmen regelmässig und ergreift falls notwendig weitere Massnahmen.Punkt 4: Die Taskforce Medikamentenengpässe wurde als zusätzliche subsidiäre Massnahme einberufen, um kurzfristig wirksame Massnahmen zu prüfen und umzusetzen. Hierzu gehört die Empfehlung der Abgabe von Teilmengen aus Verpackungen von Arzneimittel, die von Versorgungsstörungen betroffen sind. Diese Massnahme wird weiterhin als wirksam eingestuft. Massnahmen mit mittel- und langfristigem Charakter werden aktuell mit der Umsetzung des BAG-Berichts Arzneimittelengpässe 2022 untersucht und sollen in die bestehenden Projekte integriert werden.Punkt 5: Auf Bundesebene sind die Zuständigkeiten für die Versorgung mit Heilmitteln zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten im Epidemiengesetz (SR 818.101) und für die Versorgung mit lebenswichtigen medizinischen Gütern in schweren Mangellagen im Landesversorgungsgesetz geregelt. Im Rahmen der Umsetzung des BAG-Berichts Arzneimittelengpässe prüft der Bund auch die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantone.