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24.3211 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Im Bericht zur Erfüllung des Postulats 23.3131 kündigt der Bundesrat an «in Zukunft eine Teilnahme an Nato-Übungen über die gesamte Bandbreite der Fähigkeiten in Betracht» zu ziehen. Was versteht er unter der «gesamten Bandbreite der Fähigkeiten»? Ist geplant, an Übungen wie den Nato Crisis Management Exercise (CMX 2023) mitzuwirken? In welcher Rolle, mit welchen Mitteln und bis in welchem Ausmass? Welches Signal sendet die Schweiz damit international aus?

2. Hat die Schweiz in der Vergangenheit bereits an Übungen mitgewirkt, welche wie die CMX 2023 auf die Verbesserung der Nato-Kernaufgaben «Gemeinsame Verteidigung» und «Krisenmanagement» im Sinne von Artikel 5 des Nato-Vertrages abzielen? Falls nein: wieso bisher nicht?

3. Wie der Bundesrat in seinem Zusatzbericht 21.070 erläuterte, «entfallen» bei einem «bewaffneten Angriff auf einen neutralen Staat dessen Verpflichtungen aus dem Neutralitätsrecht, und er ist frei, seine Verteidigung gemeinsam mit anderen Staaten zu organisieren». Was bedeutet «gemeinsam organisieren»? Besteht das strategische Ziel der geplanten Ausbildungszusammenarbeit darin, sich die Option zu eröffnen, im Falle eines bewaffneten Angriffes mit der Nato sehr eng kooperieren zu können?

4. Worauf gründet der Bundesrat seine Annahme, dass andere Staaten im Falle eines militärischen Angriffes ihrerseits bereit und fähig wären, ihre Verteidigung «gemeinsam» mit der Schweiz zu organisieren? Hat er mit den Nachbarstaaten entsprechende Sondierungsgespräche geführt?

5. Reichen eine erhöhte Interoperabilität und die Teilnahme an ein paar internationalen Übungen von geringer Intensität aus, um im Angriffsfall zu einer nahtlosen Verteidigungs-Zusammenarbeit fähig zu sein?

6. Welche kompensatorischen Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz nicht als Trittbrettfahrerin der Sicherheit wahrgenommen wird, welche die EU und die Nato für uns bereitstellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss dem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht vom 7. September 2022 (BBI 2022 2357) und dem Bericht in Erfüllung der Postulate 23.3000 und 23.3131 soll die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit und die internationale Kooperation im Interesse ihrer eigenen Sicherheit stärken. Das setzt voraus, dass die Armee im gesamten Aufgabenspektrum – inklusive ihrer Kernaufgabe Verteidigung – üben kann. Der Lerneffekt ist bei internationalen Übungen besonders gross. Der Bundesrat prüft und entscheidet über jede Beteiligung der Armee an einer internationalen Übung; ein Entscheid zu CMX 2025 steht noch aus. Für die Schweizer Armee könnte eine Beteiligung interessant sein, um die Bewältigung einer internationalen Krise in Zusammenarbeit zu üben. Die Schweiz würde sich indessen nicht an der Bündnisverteidigung beteiligen, sondern die Rolle ausüben, die sie als neutraler Staat auch in der Realität hat. Sie würde mit einer Teilnahme signalisieren, dass sie die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in Krisenzeiten erkennt und bereit ist, diese mit ihren Partnern zu üben, ohne Verpflichtungen einzugehen. 2. Die CMX findet alle zwei Jahre statt; zur letzten Durchführung 2023 wurde die Schweiz nicht eingeladen. 2021 war die Schweiz Beobachterin. Übungen der Nato richten sich aufgrund der verschärften Bedrohungslage zunehmend auf Verteidigungs- und spezifisch auf Art.-5-Übungen aus. Das Interesse der Schweiz, an Teilen solcher Übungen teilzunehmen, hat auch deshalb zugenommen, weil das Angebot anderer Übungen immer kleiner wird. 3. Es trifft zu, dass im Fall eines Angriffs auf die Schweiz die Neutralitätsverpflichtungen entfallen. Eine mögliche gemeinsame Verteidigung mit anderen Staaten muss im Vorfeld zumindest ansatzweise geplant und geübt werden, wenn sie im Ernstfall wirksam sein soll. Das gemeinsame Üben vergrössert die Handlungsfreiheit der Schweiz ohne Sachzwänge zu schaffen. 4. Eine Gewissheit, dass andere Staaten nach einem Angriff auf sie und die Schweiz bereit wären, sich zusammen mit der Schweiz zu verteidigen gibt es nicht, zumal die Schweiz als neutraler Staat keine Verplichtungen für einen militärischen Beistand eingehen kann. Wie der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht ausführt, dürfte ein Angriff auf die Schweiz mit einem Angriff auf ihre Nachbarländer einhergehen; die gemeinsame Abwehr könnte deshalb im gemeinsamen Interesse liegen. Sondierungsgespräche haben keine stattgefunden und sind auch nicht geplant. 5. Die Schweizer Armee übt die Interoperabilität seit vielen Jahren. Gemeinsame Übungen über das gesamte Spektrum schaffen Vertrauen und ermöglichen praktische Zusammenarbeit. Dies ist Voraussetzung für eine Kooperation mit Aussicht auf Erfolg auch in der Verteidigung. 6. Die Schweiz erbringt verschiedene Beiträge in der internationalen Zusammenarbeit, beispielsweise in der militärischen Friedensförderung und in der humanitären Minenräumung. Wie die Schweiz wahrgenommen wird, hängt auch mit ihren Anstrengungen zur Stärkung ihrer eigenen Verteidigungsfähigkeit zusammen und den Leistungen, die sie im Falle eines Angriffs in eine Kooperation einbringen könnte.