Den Zugang zu Mehrfahrtenkarten des öffentlichen Verkehrs auch in Zukunft allen ermöglichen
24.3220 · Interpellation · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Per Ende 2025 schaffen die SBB und die Allianz Swiss Pass die beliebten Mehrfahrtenkarten und Multitageskarten ab. Diese Mehrfahrtenkarten können bei jeder Fahrt an den orangen Stempelapparten an den Bahnhöfen abgestempelt werden. Diese Mehrfahrtenkarten sind gerade bei Kindern, älteren Menschen oder Menschen ohne Smartphone beliebt und nachgefragt.
Die Abschaffung wird mit der geringen resp. rückläufigen Nachfrage begründet. Gemäss Medienberichten wurden im letzten Jahr 6,3 Millionen Mehrfahrtenkarten verkauft.
Wollen wir den öffentlichen Verkehr fördern und die Menschen motivieren, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, braucht es neben der guten, barrierefreien Erreichbarkeit und dem Angebot auch einen möglichst einfachen Zugang zu Tickets. Nicht alle Menschen in der Schweiz haben ein Smartphone oder wollen ihre Tickets über dieses kaufen. Indem immer mehr Billettschalter geschlossen werden und an Billettautomaten immer mehr nur noch mit Karte bezahlt werden kann, wird einem Teil der Bevölkerung der Kauf eines ÖV-Tickets erschwert. Gerade Mehrfahrtenkartenbenutzerinnen und -benutzer fahren regelmässig auf einer Strecke, was die Bindung zum öffentlichen Verkehr stärkt. Für Kinder und Jugendliche sind die Mehrfahrtenkarten ein wichtiges Hilfsmittel, um selbständig eine bekannte Reise mit dem öffentlichen Verkehr zurückzulegen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahme von Alliance Swiss Pass, per Ende 2025 die Mehrfahrtenkarten abzuschaffen?
Was für Anstrengungen unternimmt der Bundesrat, damit auch in Zukunft alle ÖV-Benutzerinnen und -benutzer möglichst einfach zu einem Ticket kommen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es auch in Zukunft möglich sein sollte, ohne Smartphone und Debitkarte ein Mehrfahrtenticket für den öffentlichen Verkehr zu kaufen?
Ist er allenfalls bereit, über die Leistungsbereinbarungen und Konzession hierzu Auflagen zu machen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat unterstützt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im öV und insbesondere im Ticketverkauf, da damit neue kundengerechte und beliebte Lösungen möglich sind.Mit dem Beschluss der öV-Branche wird lediglich die Pflicht für das Aufstellen der orangen Entwerter aufgehoben, mit welchen die Papier-Mehrfahrtenkarten abgestempelt werden können. Somit werden diese Entwerter, von denen viele an ihr Lebensende kommen, ab 2026 schrittweise entfernt. Der Ersatz der Entwerter wäre teuer.Die Papier-Mehrfahrtenkarte wird nicht ersatzlos abgeschafft. Es werden neu Ersatzprodukte angeboten, die der Kundschaft ebenfalls einen Mehrwert bieten. 2./3. Dem Bundesrat ist ein wichtiges Anliegen, dass der öffentliche Verkehr für alle einfach und niederschwellig zugänglich bleibt. Die Verantwortung für die zeitgemässe und kundenfreundliche Gestaltung der Tarife und Vertriebskanäle für den öffentlichen Vekehr liegt bei den Transportunternehmen. Dabei müssen sie die geltenden Rechtsgrundsätze berücksichtigen und insbesondere auf die Verhältnismässigkeit achten. Sie haben sicherzustellen, dass Personen ohne Smartphone nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Die öV-Branche hat die Pflicht, passende Lösungen für die sogenannten «Non-Digitals» anzubieten. Dies kann beispielsweise eine Karte sein, auf welche die Kundinnen und Kunden ein Guthaben laden können, welches sie dann im öV einsetzen können. Im Kanton Graubünden ist mit Venda bereits ein solches System im Einsatz. 4. Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit, der öV-Branche über die Personenbeförderungskonzession oder über das Bestellverfahren Vorgaben zu machen. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen.