Lexipedia

24.3226 · Motion · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Versicherungsbranche die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Zentren zur unabhängigen medizinischen Begutachtung in der Schweiz zu schaffen. Diese Zentren sollen Gutachten im Bereich der Sozial- und Privatversicherungen und zu Haftpflicht- und Staatshaftungsfällen erstellen können. Die Finanzierung, die Organisation und das Aufgabenfeld solcher Zentren muss so geregelt werden, dass die Kosten und die Anzahl der Verfahren im Rahmen bleiben.

Begründung

In allen Bereichen, die mit dem Gesundheitsrecht zu tun haben (Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenkerinnnen und Fahrzeuglenker, private Versicherung oder Versicherung nach KVG für Krankentaggeld, IV, Bewertung zukünftigen Verdienstausfalls, medizinische Fehler, ...), sind Gutachten von zentraler Bedeutung. Ob es sich um Gerichts- oder Schiedsverfahren oder sogar um Vergleichsgespräche handelt, ein Gutachten hat ein immenses Gewicht. In den letzten Jahren haben nun aber zahlreiche Skandale aufgeschreckt (Corela, PMEDA, ...). Diese Skandale sind insofern verständlich, als es in der Regel die Versicherung bzw. die stärkere Partei (Spital) ist, die das Gutachten bezahlt, was zu einem Interessenkonflikt oder zumindest zum Anschein eines Interessenkonflikts führen kann. Denn auch wenn die meisten Expertinnen und Experten die erforderliche Unabhängigkeit absolut einhalten, gibt es Fälle, in denen ein begründeter Verdacht auf Befangenheit bestehen bleibt. Zwar hat der Bund gehandelt und mit der IV-Reform Verbesserungen und die Einrichtung einer eidgenössischen Kommission (Eidgenössische Kommission zur Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB)) eingeführt. Dennoch können gesundheitlich beeinträchtigte Personen die Gutachten allzu oft nicht in Frage stellen, obwohl die Kritikpunkte berechtigt sind. Ohne das System komplett in Frage zu stellen, erscheint es sinnvoll, dass es ein unabhängiges Zentrum für medizinische Begutachtung für Fälle gibt, in denen ein Gutachten in Frage gestellt werden soll oder in denen sich die Parteien nicht auf eine Expertin oder einen Experten einigen können. Seine Finanzierung könnte nach dem Vorbild der Ombudsstellen von der gesamten Versicherungsbranche sichergestellt werden. Ein solches Zentrum hätte den grossen Vorteil, unabhängig zu sein, da es nicht an einen bestimmten Vertrag mit einer Versicherung gebunden ist, und würde in strittigen Fällen eine sachdienliche und wirklich unabhängige Stellungnahme ermöglichen. Darüber hinaus könnte es föderalistisch strukturiert sein und von der EKQMB beaufsichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das grösste Problem im Gutachterwesen in der Schweiz ist aktuell der Mangel an fachlich qualifizierten Sachverständigen, insbesondere bei den Sozialversicherungen und im Speziellen bei der Invalidenversicherung (IV). Die IV benötigt pro Jahr rund 15 000 Gutachten in den verschiedensten Fachdisziplinen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Qualifikationen stehen immer weniger Sachverständige zur Verfügung, was zu langen Wartezeiten führt. Die mit der Weiterentwicklung der IV eingeführten Neuerungen im Zusammenhang mit der Verteilung der Gutachten (z. B. Zufallsprinzip für bidisziplinäre Gutachten, Einigungsverfahren für monodisziplinäre Gutachten, Liste über die Vergabe von Gutachten, Tonaufnahmen) haben zumindest dazu geführt, dass die Vergabe von monodisziplinären Gutachten eine sehr grosse Akzeptanz seitens der Versicherten erfährt. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Idee für die Schaffung von neuen Gutachterstellen. Die verlangten Einrichtungen im Sinne einer Schieds- oder Ombudsstelle mit zahlreichen Fachdisziplinen würden jedoch weit darüber hinausgehen. Abgesehen von der unklaren Finanzierung hätte deren Schaffung weitreichende Folgen u. a. auf die Verfahrensabläufe, die Beweiskraftregeln und die materielle Beurteilung durch die Gerichte. Es wären Anpassungen im Sozial-, Privat-, Staatshaftungs- und Haftpflichtrecht sowie im Verfahrensrecht nötig, um diese Zentren und die entsprechenden Verfahren zu etablieren. Gleichzeitig würden damit unter anderem die bewährten, in den verschiedenen Versicherungszweigen unterschiedlichen Verfahren ausgehebelt, Sonderlösungen eingeführt und die oben beschriebenen Verbesserungen in der IV wieder rückgängig gemacht. Der Bundesrat erachtet daher die Schaffung weniger solcher nationaler Gutachterstellen für alle Versicherungszweige und weitere Gebiete als nicht zielführend. Vielmehr würde er ein grösseres Engagement der öffentlichen Spitäler und damit der Kantone begrüssen, um eine grössere Auswahl an Sachverständigen in öffentlich-rechtlichen Institutionen in den Sprachregionen zu haben (vgl. www.BSV.admin.ch > Publikationen & Services > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen chronologisch > 13.10.2020 > IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert: Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung; Expertenbericht vom 10.8.2020, verabschiedet vom Bundesrat und veröffentlicht am 13.10.2020).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.