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24.3249 · Motion · 2024-03-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, zur Finanzierung der 13. AHV-Rente folgende Schritte zu unternehmen:

  • Die ins Ausland fliessenden Beiträge von derzeit 4,3 Milliarden Franken pro Jahr sind auf maximal 2 Milliarden zu senken.

  • Die Ausgaben im Asylwesen sind deutlich zu reduzieren.

  • Die der EU im Verhandlungsmandat zugesicherte Bereitschaft, Schweizer "Kohäsionsbeiträge" stabil und dauerhaft zu gestalten, ist zu widerrufen.

  • Die Gewinne der SNB, sofern vorhanden, sind dazu zu verwenden.

Begründung

Am vergangenen 3. März haben Volk und Stände mit deutlichem Mehr die Einführung einer 13. AHV-Rente angenommen.

Nun stellt sich die Frage nach deren Finanzierung. Dazu gibt es die absurdesten Vorstellungen. So wollen einige Linke die 13. AHV-Rente gar durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses finanzieren.

Abgesehen von solchen Spinnereien ist klar, dass die Finanzierung der neuen Leistung durch die Erhöhung der Lohnbeiträge oder - noch schlimmer - der Mehrwertsteuer einem Geben mit der einen und einem Nehmen mit der anderen Hand gleichkäme.

Die 13. AHV-Rente wurde von grossen Teilen der Bevölkerung angenommen, darunter - wie die Analysen nach der Abstimmung zeigten - auch "Souveränisten". Die Botschaft des Ja-Votums vom 3. März ist klar: Das Geld der Bürgerinnen und Bürger soll zu ihrem Nutzen verwendet werden. Dies gilt umso mehr für die älteren Menschen, die mit ihrer Arbeit unser Land aufgebaut haben. Daher die politische Notwendigkeit, die 13. AHV-Rente vorrangig durch Einsparungen bei den ins Ausland fliessenden Beiträgen und den durch das Asylchaos verursachten Ausgaben zu finanzieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Finanzplanung des Bundes zeigt in den nächsten Jahren Defizite von drei bis vier Milliarden. Der Entscheid zur 13. AHV-Rente belastet den Bundeshaushalt aus heutiger Sicht ab 2026 mit weiteren 880 Millionen, ansteigend auf 1,1 Milliarden nach 5 Jahren. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss rasch geregelt werden. Der Bundesrat hat am 27. März 2024 beschlossen, für die Vernehmlassungsvorlage zwei Finanzierungsvarianten weiterzuverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Zudem sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil an den Kosten der AHV ab dem 1.1.2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform von 20,2 auf 18,7 Prozent zu senken.Darüber hinaus wird der Bundesrat Massnahmen beschliessen müssen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Der Bundesrat will dazu prioritär auf der Ausgabenseite ansetzen und hat dazu im Januar eine umfassende Überprüfung sämtlicher Ausgaben des Bundes beschlossen. Er hat zudem an seiner Sitzung vom 8. März 2024 eine Expertengruppe mandatiert, welche dem Bundesrat bis im Spätsommer Massnahmenvorschläge unterbreiten soll, wie die strukturellen Defizite beseitigt werden könnten. Der Bundesrat will dem Resultat dieser Überprüfung nicht vorgreifen und lehnt deshalb Richtungsentscheide zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Finanzierung der 13. AHV-Rente über Einsparungen bei den Auslandsbeiträgen und im Asylwesen | Lexipedia | Lexipedia