24.3255 · Interpellation · 2024-03-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am vergangenen 2. März hat in Zürich ein 15-jähriger Jugendlicher tunesischer Herkunft einen orthodoxen Juden mit einem Messer niedergestochen. Es ist eine Tat des islamischen Terrorismus und ein Hassverbrechen. Von allen derartigen Taten, die in der Schweiz verzeichnet wurden, ist es diejenige mit dem jüngsten Täter.
Darum frage ich den Bundesrat:
Wie viele in der Schweiz lebende Personen sind nach den den Bundesbehörden vorliegenden Informationen "terrorismusgefährdet"? Die Daten sind aufzuschlüsseln nach Art der Bewilligung und nach Staatsangehörigkeit; bei Schweizer Staatsangehörigen ist deren Herkunft anzugeben.
Wie wird die Radikalisierung der in der Schweiz lebenden jungen Muslime beobachtet?
Im TagesAnzeiger vom 5. März 2023 berichtete ein Radikalisierungsexperte, man höre in den Schulen immer häufiger, dass muslimische Schülerinnen und Schüler eine antisemitische Einstellung hätten. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aussage?
Sollte sich herausstellen, dass sich der Attentäter von Zürich (auch) in einer Schweizer Moschee radikalisiert hat, wäre dann der Bundesrat endlich bereit, die ausländische Finanzierung von Moscheen und islamischen Kulturzentren zu verbieten?
Wird dem Attentäter die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Aussicht, dass 2024 40 000 Asylsuchende in die Schweiz kommen (Szenario, das das SEM für möglich hält), im Bezug auf die Gefahr, dass sich unter diesen Menschen auch radikalisierte Personen muslimischen Glaubens verstecken?
Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus sich beeilt hat, die Fondazione per le processioni storiche (Stiftung für historische Umzüge) von Mendrisio zu ihrem (inzwischen vorübergehend aufgehobenen) Beschluss zu beglückwünschen, die schwarze Gesichtsbemalung der die Mauren darstellenden Personen zu verbieten, aber bisher zu einem sehr ernsten Vorfall von importiertem Antisemitismus geschwiegen hat? Ist es für diese Kommission wichtiger, fragwürdige "woke" Initiativen zu fördern als den islamischen Antisemitismus zu bekämpfen?
Stellungnahme des Bundesrates
1., 6. Risikopersonen werden vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nach einer Kombination von sehr genauen Kriterien erfasst, wobei ein konkreter Bezug zu Gewalt entscheidend ist. Die Zahl der Risikopersonen beläuft sich derzeit auf 41 (Stand: 30.11.2023). Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können keine Details zu diesen Daten offengelegt werden.Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung ergreifen alle erforderlichen Massnahmen, um die Einreise mutmasslicher Terroristen zu verhindern, sei es im Rahmen von Migrationsbewegungen oder von touristischen Reisen. 2., 3. Der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023-2027 (NAP gegen Radikalisierung) verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der alle gesellschaftlichen Akteure einbezieht und koordiniert, um den Radikalisierungsprozess wirksam zu bekämpfen, Bedrohungen zu erkennen und Gefahren zu verhindern. So konnte die Aufmerksamkeit der in den Asylstrukturen auf Bundes- und Kantonsebene tätigen Mitarbeitenden erhöht werden, ebenso wie die Früherkennung von Radikalisierungsfällen. Zurzeit ist im Rahmen der wachsenden Anzahl von Migranten im Asylverfahren in der Schweiz kein signifikanter Anstieg der Zahl von radikalisierten Personen festzustellen. Die Migrations- und Sicherheitsbehörden arbeiten eng zusammen und tauschen laufend Informationen aus, um dieses Phänomen zu beobachten.Es ist zu beachten, dass die Faktoren, die zu einer Radikalisierung führen, vielfältig sind und zunehmend auch Jugendliche oder junge Erwachsene betreffen können, die bereits in der Schweiz leben und die durch Kontakte mit extremistischen Kreisen in sozialen Netzwerken anfällig sind, in eine gewalttätige Radikalisierung hineingezogen zu werden. Der NAP gegen Radikalisierung legt den Fokus deshalb gezielt auf präventive Massnahmen gegen die Radikalisierung junger Menschen.Der genannte Angriff vom 2. März in Zürich macht deutlich, dass der Rassismus- und Antisemitismus-Prävention mehr sicherheitsrelevante Bedeutung gegeben werden muss. Deshalb hat der Bundesrat am 31. Januar 2024 die Motion 23.4335 der SPK-N «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus» zur Annahme empfohlen. Die Motion wurde am 7. März 2024 vom Nationalrat angenommen. Massnahmen im Schulbereich werden im Falle einer Annahme der Motion voraussichtlich Bestandteil einer Strategie und eines Aktionsplanes gegen Rassismus und Antisemitismus sein. 4. Der Bundesrat ist sich des Risikos bewusst, dass die Finanzierung von Vereinen in der Schweiz für Gewaltextremismus oder Terrorismus missbraucht werden kann. Per 1. Januar 2023 wurden im Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) und in der Handelsregisterverordnung (SR 221.411) Bestimmungen eingeführt, um dieses Risiko zu reduzieren. Konkret besteht für Vereine eine Eintragungspflicht, wenn sie hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammeln oder verteilen, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind (Art. 61 Abs. 2 Ziff 3 ZGB). Vereine, die sich ins Handelsregister eintragen müssen, sind zudem verpflichtet, ein Mitgliederverzeichnis zu führen (Art 61a ZGB). Im Entwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen ist vorgesehen, dass Vereine, die zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind, dem neuen eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen diejenigen natürlichen Personen melden müssen, die letztendlich die Entscheidungen des Vereins tatsächlich kontrollieren. Bei Geldflüssen, die über Schweizer Finanzintermediäre laufen, haben diese bereits heute strenge Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) einzuhalten. Insbesondere bei einem Verdacht auf Terrorismusfinanzierung müssen verdächtigte Transaktionen unverzüglich der Meldestelle für Geldwäscherei gemeldet werden. Darüber hinaus sieht die Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) eine Stärkung der Instrumente des NDB vor. So wird vorgeschlagen, eine neue genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme einzuführen, um Daten bei Finanzintermediären einzuholen. Dies würde es dem NDB ermöglichen, bei schweren Bedrohungen der Sicherheit der Schweiz von Finanzintermediären nähere Angaben zu Geldflüssen oder Transaktionen zu verlangen. Diese Massnahme, die einer Genehmigung bedarf und strengen Bedingungen unterliegt, betrifft kommerzielle Unternehmen, ideelle Organisationen oder religiöse Einrichtungen, bei denen begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie an der Finanzierung von terroristischen, nachrichtendienstlichen oder gewalttätig-extremistischen Umtrieben beteiligt sind.Wie der Bundesrat bereits mehrfach festgehalten hat, unter anderem in seinen Stellungnahmen auf die Motion 16.3330 Quadri «Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht» und die Interpellation 18.3474 Quadri «Kampf dem islamischen Extremismus. Österreich zeigt eine entschlossene Haltung, während die Schweiz blauäugig dem eigenen Untergang entgegengeht», wäre ein Verbot von Finanzierungen, das einzig an der muslimischen Ausrichtung von Gemeinschaften anknüpft, diskriminierend und verfassungswidrig. 5. Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (BüG; SR 141.0) sieht vor, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Zustimmung des Heimatkantons einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht und damit das Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen kann, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist (Art. 30 der Bürgerrechtsverordnung BüV; SR 141.01). Das SEM kann aufgrund des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und auch mit Blick auf das Amtsgeheimnis nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen. 7. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat mit einer öffentlichen Stellungnahme am 8. März 2024 auf das antisemitische Hassverbrechen reagiert und dieses aufs Schärfste verurteilt. Anzumerken ist weiter, dass die Äusserungen in Zusammenhang mit der Fondazione Processioni Storiche di Mendrisio in Beantwortung einer Medienanfrage getätigt wurden. Die Öffentlichkeitsarbeit und somit das Beantworten von Medienanfragen gehört laut dem Mandat der EKR zu ihren Aufgaben.