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24.3272 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 13. Juni 2017 lehnte der Nationalrat die Motion Glättli 16.3586 ab, mit der ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika gefordert wurde. Seit 2017 häufen sich Studien, die schädliche Auswirkungen von Mikroplastik auf die Gesundheit und die Umwelt belegen. Eine dieser Studien ist der 2021 von der UNEP veröffentlichte Bericht "From Pollution to Solution". Dieser warnt davor, dass die in Mikroplastik enthaltenen Chemikalien mit schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen verbunden seien, insbesondere für Frauen. Dabei könne es sich neben anderen Gesundheitsproblemen um Veränderungen der menschlichen Genexpression, der Gehirnentwicklung und der Atemfrequenz handeln.

Die absichtliche Zugabe von Mikroplastik in Alltagsprodukten wie Kosmetika und Waschmitteln wirft Fragen von allgemeinem Interesse auf, die uns alle angehen.

Im Bericht des Bundesrates vom September 2022 "Kunststoffe in der Umwelt" heisst es: " In diesem Kontext wird auch geprüft, ob die im Januar 2019 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagenen weitreichenden Beschränkungen von Mikroplastik in Produkten in der Schweiz übernommen werden sollen, soweit sie in der EU ebenfalls beschlossen werden. "

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die europäische Verordnung (EU) 2023/2055, die am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, von der Schweiz übernommen wird, und uns angeben, bis wann dies der Fall sein soll?

2. Wenn nicht, aus welchen Gründen zögert die Schweiz, ihren Nachbarn in einem Bereich zu folgen, in dem die Risiken für Gesundheit und Umwelt grösser zu sein scheinen als das Interesse an der weiteren Herstellung von Produkten, die so wenig nachhaltig sind wie an Mikroplastikperlen reiche Kosmetika?

Stellungnahme des Bundesrates

1) und 2) Gegenwärtig wird mit Blick auf die bevorstehende Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) ein Entwurf ausgearbeitet, der – ähnlich den neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 (zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH-Verordnung]) – Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Mikroplastik als eigenständigen Stoff oder als Zusatz in bestimmten Produkten vorsieht. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende 2025 dazu Stellung nehmen, und dabei auch die Ergebnisse einer noch durchzuführenden Vernehmlassung berücksichtigen.