Lexipedia

24.3285 · Postulat · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Kostendämpfungspotenzial sowie die Umsetzbarkeit der untenstehenden Massnahmen abzuklären und entsprechende Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten.

  1. Eine Weiterentwicklung der integrierten Versorgung;

  2. Die Behandlung von chronisch kranken Personen in spezialisierten Netzwerken mit geeigneten Versicherungslösungen.

Begründung

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren ungebremst. Wirksame Massnahmen zur Kostenreduktion sind längst bekannt und wurden 2017 in einem Expertenbericht zusammengefasst. Die verschiedenen (unheiligen) Allianzen, die aufgrund der zahlreichen Interessensvertreter/innen möglich sind, erschweren seit Langem die Umsetzung von konkreten Massnahmen, die zur Kostendämpfung beitragen könnten. Die Kostenbremse-Initiative, über die am 9. Juni 2024 abgestimmt wird, schafft bei einer Annahme für den Bund notwendige Steuerungsmöglichkeiten.

2012 ist die Managed Care Vorlage vor dem Volk gescheitert. Mittlerweile sind jedoch bereits gut 70 Prozent der Versicherten in einem Modell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (vor allem Hausarztmodelle) versichert. Die geplanten Änderungen im Kostendämpfungspaket 2 reichen jedoch nicht aus. Es braucht deshalb eine Weiterentwicklung der integrierten Versorgung, auch unter Berücksichtigung der Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär.

Weiter könnte auch die Behandlungsqualität – mit möglicher positiver Wirkung auf die Kosten – für chronisch kranke Personen erhöht werden, wenn für diese eine Vorgabe zum Anschluss an ein spezialisiertes Netzwerk eingeführt würde. Der Bundesrat soll hier prüfen, inwiefern eine entsprechende Vorgabe zum Anschluss an ein solches Netzwerk für chronisch kranke Personen umsetzbar wäre.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet die Förderung der integrierten bzw. koordinierten Versorgung als wichtige Massnahme, um die Qualität der Versorgung insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen zu verbessern und gleichzeitig die Kosten zu dämpfen. Er hat deshalb im Rahmen von Paket 2 der Kostendämpfungsmassnahmen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Massnahme zur Förderung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung vorgelegt. Das Geschäft ist derzeit in der parlamentarischen Beratung (www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 22.062). Es wurden zu dieser Vorlage, aber auch zu älteren Geschäften, bereits verschiedene Berichte (auch im Auftrag der Kommissionen) erarbeitet, die die im Postulat aufgeworfenen Fragen hinlänglich beantworten. Bereits heute haben die Versicherer die Möglichkeit, besondere Versicherungsformen anzubieten, die für Menschen mit chronischen Erkrankungen geeignet sind. So gibt es beispielsweise Versicherungsmodelle, die eine reduzierte Kostenbeteiligung vorsehen. Die Versicherer sind frei, solche Versicherungsformen anzubieten und die Versicherten sind frei, einer solchen Versicherungsform beizutreten. Mit der vom Parlament verabschiedeten Einführung einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) wird ein Anreiz für die Versicherer geschaffen, in allen Bereichen ein kostensparendes Verhalten zu fördern. Dies umfasst auch eine gute Koordination der Behandlung, weil dadurch Doppelspurigkeiten, Fehlversorgung oder unnötige Hospitalisierungen vermieden werden können. Die Aufhebung der Freiwilligkeit für eine Kategorie der Versicherten war hingegen bis anhin immer mit einem gewissen Widerstand verbunden. Zudem wäre eine Definition der chronischen und wohl vor allem kostenintensiven Krankheiten, für die ein solcher Zwang gelten sollte und die bereits bei Abschluss des Versicherungsmodells bekannt sein müssten, mit einigen Herausforderungen verbunden. Der Bundesrat teilt die Absicht einer stärkeren Koordiantion in der Leistungserbringung, ist aber insbesondere aufgrund der bereits erstellten Berichte und konkreten Vorschläge für Gesetzesanpassungen der Ansicht, dass ein zusätzlicher Bericht keinen Mehrwert bietet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.