Geplante Zusammenlegung von LQB und Vernetzungsbeiträgen im Hinblick auf die neue AP 2030 überdenken
24.3301 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Landwirte sind mit den andauernden Änderungen der agrarpolitischen Massnahmen gefordert. Die momentanen Unruhen haben viel mit den laufenden Erhöhungen und Änderungen der administrativen Aufwendungen zu tun. Nun will der Bundesrat die lange von der Basis bekämpften, inzwischen aber umgesetzten, Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) sowie die Vernetzungsbeiträge (VB) in neuen regionalen Projekten zusammenschliessen. Dies soll im Jahre 2027 umgesetzt werden. Im Schlussbericht vom 25. Januar 2024 des BLW zum 2. Evaluationsverfahren der LQB, zeigt der BR auf, was die Voraussetzungen für eine Zusammenführung mit den VB sind. Die Kanton sind jedoch noch weit davon entfernt, diese erfüllen zu können. So sind zum Beispiel noch keine ökologischen Infrastrukturen vorhanden und IT-Systeme sind weder darauf angepasst noch getestet. Mit der kommenden AP 2030 soll die Agrarpolitik neu aufgestellt und zielorientiert werden. Bis dato ist nicht bekannt wie diese AP 2030 ausgestaltet wird und wie die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsförderung umgesetzt wird. Es ist somit zu befürchten, dass jetzt grosse Anstrengungen für die neuen regionalen Projekte unternommen werden, die mit der AP 2030 wieder obsolet werden könnten. Die Landwirte wünschen sich jedoch Planungssicherheit und Kontinuität.
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Einführung von neuen regionalen Projekten, welche die Anliegen der LQB und VB vereinen, mangels fehlenden Grundlagen und wegen zeitintensiven Organisations- und Planer-Leistungen nicht wie gewünscht gestartet werden können?
2. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass im Kontext mit der AP 2030 die Bauern mit den regionalen Projekten, drei Jahre im Voraus, in unnötiger Weise vor grosse administrative und praktische Herausforderungen gestellt werden?
3. Kann sich der Bundesrat vorstellen LQB und Vernetzung im bestehenden Umfang bis 2030 weiterzuführen und wie bis anhin zu entschädigen ?
4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass in Anbetracht der noch unklaren Ausgestaltung der AP 2030 die Ausarbeitung der regionalen Projekte, erhebliche finanzielle und personelle Folgen hätte, welche eingespart werden könnten ?
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2. und 3. Nein, der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kantone bis Anfang 2025 über die erforderlichen Grundlagen und damit auch über genügend Zeit für die Ausarbeitung der regionalen Projekte verfügen werden. Denn mit der Verabschiedung der AP22+ hat das Parlament im Sommer 2023 die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenführung der heutigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge in den Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität geschaffen. Mit der Übergangsbestimmung in Artikel 187e Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) hat das Parlament zudem eine zweijährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten des revidierten Landwirtschaftsgesetzes verankert. Ziel der Anpassung ist eine Vereinfachung und eine Erhöhung der Wirksamkeit der Beiträge. Durch die Zusammenführung der heutigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge können Aufwand und Kosten für die Landwirtschaftsbetriebe ab dem Jahr 2027 deutlich reduziert werden. Die Entlastung wird beispielsweise über die Reduktion der Anzahl Projekte und damit auch der Anzahl Berichte von heute über 1000 auf etwa 150, durch die Aufhebung der Beitragsplafonierung pro Projekt und die Vereinheitlichung der Voraussetzungen und Projektanforderungen sowie der Laufzeit der Projekte erreicht. Da die Zusammenführung von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten die Betriebe also administrativ entlasten wird, möchte der Bunderat sie folglich nicht bis zur AP 2030 aufschieben. Der für die Projekterarbeitung nötige Initialaufwand fällt hingegen nicht bei den Betrieben, sondern in den Kantonen an.Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 / AP22+ die Anforderungen an entsprechende Projekte konkretisiert und einen Fahrplan zur Umsetzung vorgelegt. Dieser gibt den Kantonen bis 2026 Zeit, um die Projekte zu erarbeiten, bewilligen zu lassen und per 2027 umzusetzen. Diese Verordnungsbestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit der kantonalen Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) und der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) erarbeitet. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Landwirtschaftsbetriebe möglichst rasch von der mit den neuen Projekten verbundenen administrativen Entlastung profitieren können. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat im Herbst 2024 über die definitive Umsetzung der Gesetzesanpassung auf Verordnungsstufe entscheiden.Die meisten Kantone haben die notwendigen Arbeiten bereits gestartet. Mit der Zusammenführung der bisherigen Projekte können die verschiedenen Planungsgrundlagen im Bereich Biodiversität und Landschaft in einem Projekt gebündelt werden. Für die Unterstützung der Umsetzung der Projekte auf den Landwirtschaftsbetrieben werden die Kantone ihre Agrarinformationssysteme bis im Herbst 2026 entsprechend vorbereiten können. Das reduziert Schnittstellen und damit den Aufwand der Landwirtschaftsbetriebe.4. Der Bundesrat wird den im Rahmen der AP22+ vom Parlament getroffenen Beschluss zur Neukonzeption der regionalisierten Förderung von Leistungen der Landwirtschaft für die Biodiversität und die Landschaftsqualität voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft setzen und ab 2027 umsetzen. Aufgrund der 8-jährigen Laufdauer der Projekte sollen die rechtlichen Grundlagen für den Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität mit der AP30+ nicht wieder in Frage gestellt werden. Der Bundesrat beabsichtigt so, die entsprechenden Investitionen der Kantone und Landwirtschaftsbetriebe zu schützen.