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24.3306 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Derzeit ist das mechanische Recycling von Kunststoffen Gegenstand mehrerer Projekte in der Schweiz. Diese Entwicklungsphase folgt auf die Annahme der Dobler-Motion 20.3695 durch das Parlament im Jahre 2021, die eine Weiterentwicklung der Sortierung und des Recyclings von Kunststoffabfällen fordert – einerseits durch die separate Sammlung unterschiedlicher Typen von recyclingfähigen Kunststoffverpackungen, andererseits durch die Unterstützung der Umwandlung dieser Kunststoffverpackungen in neue Produkte.

Auch wenn die Wiederverwertung und die Verlängerung der Lebensdauer von Gegenständen dem Recycling stets vorzuziehen sind, zeigt die heutige Lebenswirklichkeit, dass es wichtig ist, Projekte wie Leo Recycle (Kanton Waadt ist das Projekt Leo Recycle (leo-recycle.ch) zu entwickeln, und zwar eher in der Schweiz als im Ausland.

Die aktuelle Lage ist jedoch noch lange nicht optimal. Das Parlament hat zwar die Entstehung dieser nützlichen und notwendigen Branche gefördert, doch die Umsetzungsbedingungen sind nach wie vor eher unklar. Vor allem die Tatsache, dass es keine Regeln oder zumindest Branchenvereinbarungen zum Ökodesign von Verpackungen und anderen Kunststoffprodukten gibt, hat ärgerliche Folgen.

Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  • Wie gedenkt der Bundesrat, eine Reduzierung der Anzahl verschiedener Kunststoffmoleküle in Verpackungen und anderen Kunststoffprodukten durchzusetzen?

  • Wie weit ist die Ausarbeitung von Statistiken zu den Arten und Strömen von Materialien und Zusatzstoffen, die in Verpackungen, Behältern und anderen Kunststoffprodukten zum Einsatz kommen, fortgeschritten? Welche Erkenntnisse lassen sich aus den bereits verfügbaren Daten in Bezug auf die Komplexifizierung des Recyclings gewinnen?

  • Ist ein Massnahmenplan für das Ökodesign im Bereich Kunststoffe geplant oder in Arbeit, der insbesondere darauf abzielt, Verbundmaterialien und schwer trennbare Stoffe zu begrenzen und damit die Recyclingfähigkeit zu fördern?

  • Gibt es angesichts der wahrscheinlichen Errichtung von Kunststoffgranulierungsanlagen in der Schweiz angemessene und ausreichende Standards, damit Projektentwickler/-innen und kantonale Behörden gemeinsam sicherstellen können, dass Anlagen errichtet werden, die weder die Luft- und Wasserqualität noch die Gesundheit der Menschen an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigen?

Begründung

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Stellungnahme des Bundesrates

1) und 3) Kunststoffprodukte, insbesondere Verpackungen, werden international gehandelt. Im Rahmen der laufenden internationalen Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Abkommen zur Beendigung der Plastikverschmutzung («Plastikabkommen») wird über die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen diskutiert. Hierzu gehört unter anderem, dass Kunststoffprodukte künftig kreislauffähiger gestaltet werden. Die EU ist dabei, verschiedene Ökodesign- oder Recyclingstandards für Produkte und Verpackungen zu verabschieden (z.B. neue EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte oder neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle). Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 20.433 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verabschiedet. Unter anderem kann der Bundesrat – unter Berücksichtigung der Regeln der wichtigsten Handelspartner der Schweiz – künftig Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen. Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Unter anderem werden Massnahmen zur Verbesserung der Rezyklierbarkeit von Kunststoffprodukten und -verpackungen geprüft. 2) Mit Ausnahme bereits regulierter Getränkeverpackungen (Verordnung über Getränkeverpackungen, SR 814.621) werden die Stoffströme von Kunststoffprodukten oder eingesetzten Zusatzstoffen in der Schweiz nicht standardisiert erfasst. Die Studie «A high-resolution dataset on the plastic material flows in Switzerland (2022)» gibt einen Überblick der Schweizer Kunststoff-Materialflüsse im Jahr 2017. Diese Studie wurde im Rahmen des Forschungsprojekts «Clean Cycle» erstellt, welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützte. Aus dem gleichen Projekt resultierte die Studie «Deep Dive into Plastic Monomers, Additives, and Processing Aids (2021)». Sie zeigt auf, dass in Kunststoffprodukten und -verpackungen eine hohe Anzahl an Zusatzstoffen verwendet werden. Gefährliche Chemikalien aus Kunststoffabfällen zu entfernen, ist aktuell oft noch schwierig, da die in Kunststoffprodukten eingesetzten Chemikalien häufig nicht gekennzeichnet sind. Diese Themen sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen im Rahmen des genannten Plastikabkommens. 4) Es existieren in der Schweiz mehrere Anlagen, die aus Kunststoffabfällen rezykliertes Granulat herstellen. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) legt Emissionsbegrenzungen und die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) legt die Anforderungen an Industrieabwasser fest, damit Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen geschützt sind. Für den Gesundheitsschutz gelten zudem das Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) und die von der SUVA definierten Grenzwerte am Arbeitsplatz. Für die Bewilligung von Bauvorhaben sind die Kantone zuständig. Bei grossen Vorhaben (ab 10 000 t Abfall / Jahr) prüfen die Kantone die Einhaltung des Umweltrechts mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.