24.331 · Standesinitiative · 2024-12-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o seiner Kantonsverfassung fordert der Kanton Jura die Bundesversammlung auf, den Imkerinnen und Imkern finanzielle Unterstützung, beispielsweise in Form von Subventionen, zu gewähren für den Kauf von Zucker, wenn dieser aufgrund der geoklimatischen Bedingungen an Honigbienen verfüttert werden muss, um deren Überleben sicherzustellen.
Begründung
Die Schweizer Imkerinnen und Imker haben ein schwieriges, wenn nicht gar katastrophales Jahr 2021 hinter sich, insbesondere aufgrund des Frosts im Frühjahr und den wiederholten Unwettern. Im Juni und Juli gab es sehr starke Niederschläge, die zu zahlreichen Überschwemmungen führten. Der Hagel im Juni verursachte ebenfalls grosse Schäden an Kulturen und Gärten. All diese klimatischen Faktoren hinderten die Honigbienen daran, die benötigten Nahrungsressourcen zu sammeln.
Im Juni war klar: In den Bienenstöcken fehlte es an Futter. Es gab nur eine Lösung: Die Honigbienenvölker mussten umgehend mit einem Zuckersirup gefüttert werden. Ohne sofortiges Eingreifen der Imkerinnen und Imker wäre die Mehrheit der Bienenvölker in der Schweiz verhungert.
Die Honigbiene ist ein Nutztier, dessen Haltung auf Bundesebene durch mehrere Gesetze, Verordnungen und Weisungen geregelt ist. Die Imkerei erhält in der Schweiz jedoch keine Direktzahlungen. In der Schweiz sorgen über 18 000 Imkerinnen und Imker für den Erhalt einer lebendigen Imkerei, sie halten mehr als 180 000 Bienenvölker. Alle Imkerverbände bieten einen Grundkurs und Weiterbildungen an. Seit 2014 bietet Apisuisse einen Lehrgang, der mit einem eidgenössischen Fachausweis abschliesst, an. Der Ausbildung kommt in der Imkerei eine grosse Bedeutung zu. In der Schweiz leben jedoch nur 5 Prozent der Imkerinnen und Imker in erster Linie von den Einnahmen aus der Imkerei, 95 Prozent gehen dieser Leidenschaft neben ihrer beruflichen Tätigkeit nach.
Honigbienen und andere Insekten sind unabdingbar für die Bestäubung von 75 Prozent der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen. Die Domestizierung und der gezielte Einsatz der Honigbiene hat im Bestäubungsmanagement der meisten einheimischen insektenbestäubten Kulturen wesentlich zur Sicherung des Ertrags beigetragen. Laut einer Studie von Agroscope aus dem Jahr 2017 wird der gesamte direkte ökonomische Wert der Kulturpflanzenbestäubung durch Insekten für die Schweiz auf 342 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Zu diesem Wert hinzu kommt der ökonomische und ökologische Wert der Bestäubung einheimischer Pflanzen.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 31.03.2026
Die Kommission beantragt der Standesinitiative 24.331 keine Folge zu geben und damit dem Ständerat zu folgen. Die Initiative verlangt Unterstützung für Imkerinnen und Imker, wenn geoklimatische Ausnahmebedingungen das natürliche Nahrungsangebot für Bienen verknappen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
urek.ceate@parl.admin.ch