24.3328 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Laut Swissolar, die im Auftrag des Bundes die Entwicklung der Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen in der Schweiz überwacht, stieg die Produktion von Solarstrom im Jahr 2022 um 1 TWh und im Jahr 2023 um 1,5 TWh (vorläufige Zahlen für 2023). Für 2024 erwartet Swissolar ein weiteres Marktwachstum von mindestens 10 Prozent.
In seinem Bericht "Stromerzeugung im Winter dank Photovoltaik" vom Juni 2021 führt der Bundesrat aus, dass etwa 27 Prozent des Stroms aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Winterhalbjahr erzeugt werden. Gestützt auf diesen Wert ergibt sich eine zusätzliche Winterproduktion von 0,27 TWh für das Jahr 2022 und 0,4 TWh für das Jahr 2023. Angesichts des für 2024 erwarteten Marktwachstums wird die zusätzliche Winterstromerzeugung durch Anlagen an Gebäuden und Infrastrukturen zwischen 2022 und 2024 bei 1,1 TWh liegen, also mehr als für 2030 mit der Realisierung der im "Solarexpress"-Gesetz vorgesehenen alpinen Solarparks zu erwarten ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Kann der Bundesrat die oben genannten Zahlen (Jahresproduktion und Winteranteil) bestätigen?
Wie wird sich die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen an Gebäuden und Infrastrukturen von 2024 bis 2030 voraussichtlich entwickeln (Jahresproduktion und Winteranteil)?
Welches ist basierend auf den bestehenden Projekten im Durchschnitt das erwartete Winter-Sommer-Verhältnis für die alpine Photovoltaik?
Welches ist im Durchschnitt die Bandbreite der Kosten für eine kWh, die durch eine Anlage an einem Gebäude oder an einer Infrastruktur erzeugt wird, im Vergleich zur Bandbreite der erwarteten Kosten für eine kWh, die durch eine alpine Photovoltaikanlage erzeugt wird?
Sind alpine Solarparks, wie sie im «Solarexpress-Gesetz» vorgesehen sind, nicht überflüssig geworden, da nun auch im Winter mehr Solarstrom durch Photovoltaikanlagen an Gebäuden und Infrastrukturen produziert wird? Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Zunahme der Stromproduktion aus Photovoltaik im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 betrug gemäss Statistik Sonnenenergie des Bundesamts für Energie (BFE) rund 1 TWh. Für die Folgejahre liegen noch keine Zahlen vor. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass etwa 27 Prozent der Produktion im Winterhalbjahr anfallen und in Anbetracht der Zubauprognosen für die Jahre 2023 und 2024 scheint es dem Bundesrat plausibel, dass die Zunahme der Winterproduktion durch Photovoltaik im Zeitraum 2022 bis 2024 bei etwa 1 TWh liegen wird. Die dem Bundesrat bisher bekannten alpinen Photovoltaik-Projekte würden nach heutigem Kenntnisstand eine zusätzliche Produktion im Winterhalbjahr von knapp 0.4 TWh ermöglichen. 2. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Zubau der Photovoltaik auch in den nächsten Jahren in erster Linie auf Gebäuden und Infrastrukturen erfolgt. Es wird damit gerechnet, dass der Zubau ab 2025 bis 2035 zu einer jährlichen Zunahme der Jahresproduktion um etwa 2 TWh und einer Zunahme der Produktion im Winterhalbjahr um 0.54 TWh pro Jahr führen wird. Durch verstärkte Anreize für Fassadenanlagen (Neigungswinkelbonus) soll der Anteil im Winterhalbjahr sukzessive erhöht werden. 3. Der Anteil der Winterproduktion an der Jahresproduktion beträgt bei den bisher öffentlich aufgelegten Projekten alpiner Photovoltaik 42 Prozent. Der erwartete Ertrag im Winterhalbjahr pro kW installierte Leistung liegt bei diesen Anlagen rund doppelt so hoch wie bei durchschnittlichen Anlagen im Flachland. 4. Die Stromgestehungskosten (ohne Förderung) liegen bei Photovoltaikanlagen auf Dächern zwischen 7 und 20 Rappen pro kWh (inklusive Kapitalkosten und Unterhalt). Zu den alpinen Photovoltaikanlagen liegen dem BFE noch keine verlässlichen Zahlen vor. Basierend auf den bisher kommunizierten Zahlen rechnet das BFE mit Stromgestehungskosten (ohne Förderung) von 14 bis 25 Rappen pro kWh. Die höheren Kosten relativieren sich jedoch durch den höheren Anteil an Winterstrom. 5. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit muss die Produktion aus erneuerbaren Energien, namentlich der Photovoltaik, weiter ausgebaut werden. Prioritär soll dieser Photovoltaik-Zubau auf bestehenden Bauten und Infrastrukturen erfolgen. Aufgrund ihres erhöhten Winterstromanteils stellen aber auch Solaranlagen in den Alpen ein wesentliches Element einer diversifizierten Stromproduktion dar, weil sie einen signifikanten Beitrag an die Winterstromversorgung leisten können. Das Parlament hat im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien neue Zubauziele für den Ausbau von erneuerbaren Energien festgelegt und dabei die Möglichkeit von freistehenden Solaranlagen bestätigt. Im Rahmen dieses Gesetzes sind die Kantone aufgefordert, unter Berücksichtigung aller relevanten Interessen geeignete Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Richtplan festzulegen. Dadurch lässt sich der Zubau auf spezifische Gebiete fokussieren. Natur und Landschaft können dadurch geschont werden.