Lexipedia

24.3341 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2022 betrug das Durchschnittseinkommen in der Landwirtschaft pro Familienarbeitskraft 56 000 Franken (Vollzeit), ein Rückgang von 6,3 Prozent gegenüber 2021. Bei den Durchschnittseinkommen zeigen sich riesige Unterschiede. Im untersten Quartil (das Viertel mit den niedrigsten Einkommen) sind die Einkommensverhältnisse besonders prekär.

Angesichts der Empörung, die sich in der Landwirtschaft mehr und mehr breit macht, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass er sich vorrangig dafür einsetzen sollte, die Situation der ärmsten Landwirtinnen und Landwirte unseres Landes zu verbessern?

- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Situation der ärmsten Landwirtinnen und Landwirte unseres Landes zu verbessern?

- Ist sich der Bundesrat der Abhängigkeit der Kleinproduzentinnen und -produzenten von den Grossverteilern sowie der Zunahme dieser Abhängigkeit bewusst? Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um die Situation zu verbessern?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Bericht in Erfüllung des Postulats 21.4585 Bulliard «Einkommen der Bauernfamilien» vom 1. März 2024 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Verdienste pro Arbeitsstunde in der Landwirtschaft zwar niedrig sind, die Einkommenssituation der Landwirtschaftsbetriebe sich in den letzten Jahren aber insgesamt positiv entwickelt hat. So ist das landwirtschaftliche Einkommen zwischen 2015 und 2022 um durchschnittlich 30 % auf 79'662 Franken gestiegen. Im Jahr 2022 ist es erstmals seit 2015 wieder gesunken.Ad 1. und 2.) Die Einkommen in der Landwirtschaft sind sehr heterogen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 1. März in Erfüllung des Postulats 21.4585 «Einkommen der Bauernfamilien» die Ursachen für dieses Heterogenität umfassend dargestellt. In diesem Bericht zeigt der Bundesrat auch mögliche Ansatzpunkte für die Verbesserung der Einkommen in der Landwirtschaft auf. Dazu gehören auf Betriebsebene u.a. die Aus- und Weiterbildung oder ein gemeinsamer Einkauf und eine gemeinsame Vermarktung zur Stärkung der Marktposition. Je nach Betriebssituation ermöglichen eine intensivere Zusammenarbeit mit benachbarten Betrieben, die Diversifizierung, hofeigene Verarbeitung, die Direktvermarktung, die Produktion erneuerbarer Energien oder der Agrotourismus zusätzliches Einkommen.Der Bundesrat wird im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) prüfen, wie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert werden können. Er ist bereit, gemäss Buchstabe c der Motion 22.4251 einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Wertschöpfung und die Erhöhung der Einkommen zu legen. In diesem Sinne hat er die Motion 23.4515 zur Annahme empfohlen. Insbesondere sollen die für die verschiedenen Märkte relevanten Rahmenbedingungen in Richtung einer höheren Wertschöpfung und besserer Einkommen angepasst werden.Ad 3.) Der Bundesrat ist sich der Marktkonzentration auf dem Lebensmittelmarkt bewusst. In Erfüllung der Postulate 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» und 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» prüft der Bundesrat, wie unlautere Handelspraktiken im Detailhandel mit Agrarprodukten unterbunden und die Preistransparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf Produzenten- und Konsumentenpreise sowie Margen verbessert werden kann. Die Verantwortung für das Funktionieren der Märkte kann jedoch nicht allein an den Bund delegiert werden, weil der Bund hierbei eine subsidiäre Rolle spielt. Auch die Marktakteure können eigenverantwortlich wesentlich zu einem funktionierenden Wettbewerb entlang der gesamten Wertschöpfungs­kette und zu einer angemessenen Verteilung der Margen beitragen.