24.3359 · Postulat · 2024-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der sich mit den Auswirkungen von Zusatzstoffen in Kunststoffen auf die öffentliche Gesundheit befasst.
Begründung
In den letzten fünfzig Jahren hat die Kunststoffindustrie beeindruckende Innovationen hervorgebracht und eine Vielzahl neuer Formulierungen entwickelt, um den vielfältigen Anforderungen verschiedener Industriezweige, insbesondere der Lebensmittelindustrie, gerecht zu werden.
Alle diese Kunststoffe bestehen nicht nur aus Polymeren, sondern enthalten auch eine vielfältige Palette anderer Substanzen. Zusatzstoffe spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Eigenschaften von Kunststoffen; dazu zählen beispielsweise das Aussehen, die Beständigkeit, die Festigkeit und die Flexibilität. Leider sind viele der Moleküle in Kunststoffzusätzen nicht ausreichend erforscht und werden nicht angemessen reguliert.
Ein kürzlich erschienener Bericht mit dem Titel: « Plastics, Endocrine Disruptors and Health », der gemeinsam von der Endocrine Society und dem International Pollutants Elimination Network veröffentlicht wurde, beleuchtet die Bedrohung, die chemische Zusatzstoffe in Kunststoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Die Sicherheit von Produkten mit diesen Zusatzstoffen konnte nicht systematisch nachgewiesen werden. Die Komplexität der Produkte und die vielen möglichen Wechselwirkungen zwischen diesen Zusatzstoffen machen es schwierig, die Risiken für Gesundheit und Umwelt genau zu bestimmen. Eine 2023 veröffentlichte Studie stellte zudem fest, dass die in Kunststoffen enthaltenen Zusatzstoffe möglicherweise größere Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben als der Kunststoff selbst.
Um wieder eine beherrschbare und sichere Situation herzustellen, sind weitreichende Massnahmen erforderlich. Um die Massnahmen auf ein effektiveres Management der Risiken für die öffentliche Gesundheit auszurichten, ist in erster Linie eine gründliche Analyse der vorhandenen Daten und die Identifizierung von Wissenslücken vonnöten.
In diesem potenziell gefährlichen Kontext ist es notwendig, die Auswirkungen von Zusatzstoffen in Kunststoffen zu evaluieren. Diese Evaluation sollte eine sorgfältige Analyse der verfügbaren Studien, die Ermittlung von Wissenslücken und die Entwicklung eines Aktionsplans umfassen. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Bundesrat die zum jetzigen Zeitpunkt identifizierten Risiken sowie die geplanten Massnahmen zu ihrer Verringerung transparent kommuniziert.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf bei der Regulierung von Kunststoff-Additiven. Die Gesundheits- und Umweltrisiken durch Kunststoff-Additive sind relevante Themen. Er begrüsst daher internationale Massnahmen, wie zum Beispiel die Initiative zu Plastikadditiven der Europäischen Chemikalienagentur ( «echa.europa.eu > plastic-additives-initiative») und die detaillierten Berichte «Chemicals in Plastic» des Umweltprogramms der Vereinten Nationen («www.unep.org > resources > report > chemicals-plastics-technical-report», 2023) und «State of the art review on hazardous substances in plastics» («plastchem-project.org», 2024). Diese internationalen Berichte geben auch einen guten Überblick über Plastikadditive in Kunststoffen auf dem Schweizer Markt.Das Schweizer Chemikalienrecht ist weitgehend mit jenem der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Die resultierenden Schlüsse und Massnahmen der EU im Rahmen der Initiative zu Plastikadditiven fliessen in die Umsetzung der EU Chemikalien Regulierung (REACH) ein und werden im autonomen Nachvollzug laufend in das Schweizer Chemikalienrecht übernommen. Ein Beispiel ist die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung umgesetzt wurde. Die Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel gemäss Verordnung (EU) 2023/2055 soll im Rahmen der nächsten Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung umgesetzt werden. Dies trifft auch auf Beschränkungen von Blei in PVC nach der Verordnung (EU) 2023/923 zu. Der Bundesrat sichert durch den Nachvollzug ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt und vermeidet Handelshemmnisse mit der EU.Über die in der EU hinausgehende Schweiz-spezifische regulatorische Massnahmen erachtet der Bundesrat jedoch aktuell als nicht zielführend. So ist zu beachten, dass die Chemikalienbranche sehr globalisiert ist und die meisten Kunststoffe samt Additiven in Form von Gegenständen importiert werden. Bei den relevanten Additiven handelt es sich um über 400 Stoffe, deren Beurteilung die Schweiz nicht alleine übernehmen kann, sondern bei denen es internationaler Anstrengungen bedarf. Überdies wären Schweiz-spezifische Regelungen kaum durchsetzbar. Aus den genannten Gründen bringt aus Sicht des Bundesrats ein zusätzlicher Schweizer Bericht zu den Gesundheitsrisiken von Kunststoffadditiven aktuell nicht den gewünschten Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.