Lexipedia

24.3383 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Begünstigt durch milde Winter verbreitet sich die Asiatische Hornisse in der Schweiz rasant . Seitdem dieser Schädling im Kanton Jura im Jahr 2017 erstmals gesichtet wurde, breitet er sich ebenso schnell wie exponentiell aus. Die Anzahl registrierter Meldungen ist explodiert; im Jahr 2022 wurden in acht Kantonen 46 Meldungen registriert, im Jahr 2023 in dreizehn Kantonen deren 1000. Die Asiatische Hornisse, die ursprünglich in der Westschweiz und im Nordwesten des Landes vorkam, breitet sich unaufhaltsam im Landesinneren aus. Im vergangenen Jahr trat sie insbesondere im Kanton Bern auf.

Angesichts dieser Invasion, von der mittlerweile feststeht, dass sie nicht mehr gestoppt, sondern bestenfalls eingedämmt werden kann, fehlen den Imkerinnen und Imkern die Mittel. Die Imkerinnen und Imker treibt nicht nur die Sorge um, ihre Kolonien zu verlieren, sondern sie investieren auch viel Zeit in die Überwachung der Bienenstöcke, das Aufstellen von Fallen und die Suche nach Hornissennestern. Vor allem aber kann der Mangel an Fachleuten für die Vernichtung dieser Nester dazu führen, dass die Nestsuche folgenlos bleibt, wenn die Hornissen bereits vor der Vernichtung zur Nestgründung ausgeschwärmt sind. Zwar haben einige Kantone eine spezifische Bekämpfungsstrategie eingeführt, doch die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse ist ein nationales Problem.

In den letzten Jahren haben bereits verschiedene parlamentarische Vorstösse auf die Dringlichkeit der Situation aufmerksam gemacht. Bisher hat der Bundesrat argumentiert, dass eine Änderung des Umweltschutzgesetzes notwendig sei, «um den Kantonen weiterführende Verpflichtungen für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aufzuerlegen oder Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten auf Bundesebene zu unterstützen.» (Antwort des Bundesrates auf die Motion Klopfenstein 22.4353). Allerdings ist das Tempo dieses Verfahrens der Dringlichkeit der Situation nicht angemessen.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Wie lauten für 2024 die aktuellen Zahlen für das Vorkommen der Asiatischen Hornisse in der Schweiz?

  • Wie weit ist die Revision des Umweltschutzgesetzes gediehen?

  • Welche Möglichkeiten gibt es, in der Zwischenzeit Bekämpfungsmassnahmen zu unterstützen?

  • Wird in Betracht gezogen, die anderen Kantone von den vom Bund unterstützten Pilotprojekten profitieren zu lassen? Als Beispiel sei das im Kanton Jura durchgeführte Projekt genannt, dessen Ziel es ist, die Imkerinnen und Imker sowohl in der Erkennung asiatischer Hornissen als auch im besseren Schutz ihrer Bienen zu schulen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Am 19. März 2024, zu Beginn der Saison, waren in den Kantonen Genf und Waadt für das Jahr 2024 vier bestätigte Funde von asiatischen Hornissenköniginnen, sogenannten Gründerinnen, zu verzeichnen. In drei Fällen könnte es sich um neue Sekundärnester handeln. 2) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte im Jahr 2019 die Vernehmlassung zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) durch, die Massnahmen zur Eindämmung von invasiven gebietsfremden Arten vorsah. Die Vorlage ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Das UVEK entschied deshalb, zunächst die Motion Friedl Claudia (19.4615) umzusetzen und die Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) zu revidieren, um das Inverkehrbringen gewisser invasiver Neophyten zu verbieten. Der Bundesrat hat diese Anpassung der FrSV am 1. März 2024 beschlossen, und sie tritt am 1. September 2024 in Kraft. 3) Der Bund finanziert seit dem ersten Fund 2017 die Verbreitungskarte von Infofauna, welche der Überwachung der asiatischen Hornisse dient. Seit 2023 und bis 2025 finanziert er Ausbildungsmassnahmen der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und des Bienengesundheitsdienstes zur Bekämpfung der asiatischen Hornisse mit. Eine Mitfinanzierung ab 2026 ist in Abklärung. Zudem hat der Bundesrat in der Stellungnahme zur Motion Hegglin Peter (23.3998) rechtliche Anpassungen vorgeschlagen, u.a. mit dem Ziel, die asiatische Hornisse künftig auch im Wald mit Bioziden bekämpfen zu können. Dies ist gegenwärtig verboten. 4) Der Bund arbeitet bereits heute bei der Bekämpfung eng mit der Fachgruppe invasive gebietsfremde Organismen der KVU zusammen, welche den Erfahrungsaustausch unter den Kantonen bei der Überwachung und Bekämpfung der asiatischen Hornisse und anderer invasiver gebietsfremder Organismen aktiv fördert und unterstützt.