24.3446 · Interpellation · 2024-04-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat gibt jedes Jahr im September die Höhe der durchschnittlichen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung für das folgende Jahr sowie die prozentuale Veränderung gegenüber dem laufenden Jahr bekannt. Auf der Grundlage der Zahlen, die in den jeweiligen jährlichen Medienmitteilungen des Bundesrates enthalten waren, sind im Folgenden die prozentualen Veränderungen bei den Prämien seit 2012 aufgeführt.
Für denselben Zeitraum ist im Folgenden zudem die jährlichen prozentualen Veränderungen der Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenversicherung aufgeführt. Diese Prozentzahlen hat uns das Bundesamt für Gesundheit auf unser Verlangen zur Verfügung gestellt.
Jahr Prämien Kosten
2012 2,2 % 2,9 %
2013 1,5 % 6,8 %
2014 2,2 % 0,9 %
2015 4 % 3,9 %
2016 4 % 3,8 %
2017 4,5 % 1,6 %
2018 4 % 0,1 %
2019 1,2 % 4,0 %
2020 0,2 % 0,2 %
2021 0,5 % 4,5 %
2022 −0,2 % 2,6 %
2023 6,6 % 4,6 %
1. Auffällig ist, dass der Kostenanstieg sehr stark schwankt und die prozentuale Veränderung von einem Jahr zum nächsten zunimmt und dann wieder sinkt, und dies sowohl vor als auch nach der Covid-19-Pandemie. Wie erklärt sich der Bundesrat diese starken jährlichen Schwankungen?
2. Ein Zusammenhang zwischen der jährlichen Veränderung der Prämien und der jährlichen Veränderung der Kosten lässt sich kaum erkennen. Auch wenn man von einer gewissen Fehlermarge bei der Berechnung der Prämien ausgeht, lassen sich das Ausmass und die Regelmässigkeit der Abweichungen zwischen Prämien und Kosten nicht begründen. Wie erklärt sich der Bundesrat die wiederkehrenden Abweichungen zwischen den Prämien und den Kosten, und zwar sowohl vor als auch nach der Covid-19-Pandemie?
3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die jährlichen Prämien transparent, sorgfältig, über einen längeren Zeitraum vergleichbar und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar berechnet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Entwicklung der prämienfinanzierten Kosten ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen, unter anderen auf die demografischen Veränderungen, neue Arzneimittel und Behandlungen sowie die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen. Zudem beeinflussen Änderungen bei Zulassungen von Leistungserbringern (z. B. Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022), bei Tarifen (z. B. Senkung der Tarife bei Laboranalysen ab 1. August 2022) oder kantonale Änderungen von Tarifen (z. B. Erhöhung der Basispreise oder Taxpunktwerte) die Entwicklung massgeblich. Zwischen 2012 und 2022 betrug die jährliche durchschnittliche Wachstumsrate der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2,7 Prozent (siehe Abbildung Prämien und Kosten der Krankenversicherung im «Dashboard Krankenversicherung» unter https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch; Quelle: BAG Betriebsrechnungen und Bilanzen der zugelassenen Krankenversicherer nach KVG).
2. Die Prämien müssen die Kosten decken. Bei der Prämiengenehmigung wird darauf geachtet, dass für das Folgejahr die von den Versicherern geschätzten Prämieneinnahmen den von den Versicherern geschätzten prämienfinanzierten Kosten entsprechen. Dies ist in der nachfolgenden Tabelle anhand eines fiktiven Beispiels dargestellt, bei dem die geschätzten Prämien den geschätzten Kosten von 100 Franken entsprechen. Die Angabe der Erhöhung der Prämien und der Kosten für das Folgejahr in Prozenten hängt stark vom Ausgangswert der Prämien und Kosten des laufenden Jahres ab. Liegen die Kosten des laufenden Jahres bei 95 Franken und werden sie für das Folgejahr auf 100 Franken geschätzt, ergibt dies eine Erhöhung der Kosten von rund 5,3 Prozent. Betragen die Prämien des laufenden Jahres 90 Franken, ist eine Erhöhung der Prämien von 11,1 Prozent notwendig, um die Kosten von 100 Franken für das Folgejahr zu decken.
Laufendes JahrSchätzungen der Versicherer für das FolgejahrErhöhung für das FolgejahrKosten95 Franken100 Franken5,3 ProzentPrämien90 Franken100 Franken11,1 Prozent
Grundsätzlich gilt, dass die Prämien den Kosten folgen. Von 2015 bis 2022 lagen die Kosten und die Prämien insgesamt 110 Millionen Franken auseinander, bei fakturierten Prämien von total 246 Milliarden Franken. In diesem Zeitraum betrug die Abweichung zwischen den prämienfinanzierten Kosten und den Prämien somit nur 0,05 Prozent (siehe Abbildung Prämien und Kosten der Krankenversicherung im «Dashboard Krankenversicherung» unter https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch; Quelle: BAG Betriebsrechnungen und Bilanzen der zugelassenen Krankenversicherer nach KVG).
3. Die Prämien werden von den Versicherern festgelegt und bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, werden die Prämien genehmigt. Das Eidgenössische Departement des Inneren und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde sind bestrebt, die Entwicklung der Prämien transparent für die Öffentlichkeit aufzuzeigen. Das BAG tauscht sich vor der Kommunikation der Prämiengenehmigung intensiv mit den Kantonen aus, um die kantonalen Unterschiede zu erklären. Mit der Medienmitteilung zu den Krankenkassenprämien werden zahlreiche Zusatzinformationen in Form von Faktenblättern publiziert (siehe dazu z.B. die Medienmitteilung zu den Krankenkassenprämien 2024 vom 26. September 2023 unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen). Seit 2022 findet zudem im Vorfeld der Pressekonferenz ein «technisches» Mediengespräch zu den Prämien statt, um detaillierter auf Fragen der Öffentlichkeit einzugehen und die Transparenz zu erhöhen.