24.3455 · Motion · 2024-04-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Ombudsstelle zu schaffen, die Beschwerden gegen Inkassounternehmen entgegennimmt und die Konsumentinnen und Konsumenten über ihre Rechte informiert.
Begründung
Immer mehr Unternehmen beauftragen Inkassounternehmen mit der Abwicklung ihrer Forderungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die in Rechnung gestellten Beträge automatisch eingefordert werden (der Anspruch wird oft nicht überprüft). Innerhalb weniger Wochen erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr Post. Der Basisrechnungsbetrag kann sich rasch verdoppeln oder gar vervierfachen. Bedrängt und besorgt zahlen viele Konsumentinnen und Konsumenten alles, was verlangt wird, um Ruhe zu haben.
In seinem Bericht von 2017 zum Postulat Comte "Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassobüros" (12.3641) weist der Bundesrat auf mehrere Probleme mit ungerechtfertigten Gebühren hin. Die zusätzlich geltend gemachten angeblichen Ansprüche werden häufig systematisch eingefordert und sind fast immer unberechtigt. Die Kosten für die Vertretung oder den Einsatz des Inkassounternehmens für das Unternehmen, das es beauftragt, dürfen der Gegenpartei nicht überbunden werden (Art. 27 Abs. 2 SchKG).Im selben Bericht kritisiert der Bundesrat den übermässigen Druck, der von mehreren Inkassounternehmen ausgeübt wird. Fast täglich gehen bei den Konsumentenschutzorganisationen Beschwerden über ungerechtfertigte Gebühren ein. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz sehr freizügig gegenüber Inkassounternehmen, die mit geringen Kosten saftige Gewinne erzielen.
Es gibt auch das Problem der Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Schuldnerinnen und Schuldnern, die Inkassounternehmen bekannt sind. Die Beschaffung der Daten liegt unter Umständen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens und verstösst möglicherweise gegen Datenschutzbestimmungen. Dies kann dazu führen, dass den Betroffenen Dienstleistungen oder Mietverträge vorenthalten werden (Motion Roduit 23.4389 "Inkassounternehmen. Für eine bessere Information der Konsumentinnen und Konsumenten".
Dennoch schlägt der Bundesrat keine Änderung vor. Einzeln betrachtet sind die Beträge nicht unbedingt sehr hoch, aber die Gerichtskostenvorschüsse und die Beratungsgebühren halten viele Konsumentinnen und Konsumenten davon ab, vor Gericht zu gehen. Es ist an der Zeit, eine unabhängige Ombudsstelle nach dem Vorbild der Ombudscom (Schlichtungsstelle Telekommunikation) zu schaffen, die Beschwerden über Inkassounternehmen entgegennimmt und die Konsumentinnen und Konsumenten über ihre Rechte informiert.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits das geltende Recht hält Möglichkeiten bereit, um gegen unangemessene bzw. aggressive Praktiken von Inkassounternehmen vorzugehen. Dies hat der Bundesrat in seinem Bericht «Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen» vom 22. März 2017 in Erfüllung des Postulates Comte 12.3641 ausführlich dargelegt (s. auch die Stellungahmen des Bundesrates zur Mo. Flach 20.3689 «Einschüchterung und Desinformation von Schuldnern durch unseriöse Inkassounternehmen unterbinden» und zur Ip. Michaud Gigon 21.4408 «Die Selbstregulierung von Inkassounternehmen unter die Lupe nehmen»). Die geschilderten Probleme in der Praxis sind daher nicht auf dem Weg der Gesetzgebung zu lösen. Wie der Bundesrat schon verschiedentlich ausgeführt hat (vgl. zuletzt seine Stellungnahme zur Mo. Maitre 23.3554 «Die Gebühren von Inkassounternehmen regeln und deckeln»), sollten vielmehr die bereits bestehenden Regeln und Missbrauchsschranken in der Praxis auch durchgesetzt werden und das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, beispielsweise auch durch Musterklagen, Pilotprozesse oder in Zukunft allenfalls vermehrt auch Verbandsklagen. Aus Sicht des Bundesrates ist dagegen die Schaffung einer staatlich organisierten unabhängigen Ombudsstelle für eine Branche ohne entsprechende Aufsicht weder zielführend noch notwendig. Die in der Begründung der Motion erwähnte Schlichtungsstelle Telekommunikation Ombudscom agiert demgegenüber bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in einem regulierten Markt zwischen staatlich beaufsichtigten Fernmeldedienstleistern und deren Kundinnen und Kunden. Anders ist die Ausgangslage im Inkassowesen: Diese Branche ist heute lediglich punktuell reguliert und eine umfassende Regulierung nicht verhältnismässig und damit nicht gerechtfertigt (vgl. Bericht des Bundesrates «Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen» vom 22. März 2017 sowie seine Stellungnahmen zur Ip. Michaud Gigon 21.4408 und Ip. Michaud Gigon 21.3551 «Den Praktiken von Inkassofirmen Grenzen setzen»). Daher ist es auch nicht die Aufgabe des Staates, eine Ombudsstelle zu schaffen und allenfalls direkt oder indirekt auch zu finanzieren; ohne staatliche Regulierung und Aufsicht obliegt die Selbstregulierung und auch die aussergerichtliche Streitschlichtung der Branche, die im Übrigen auch entsprechende Vorkehrungen getroffen hat. Daneben stehen selbstverständlich die bereits erwähnten Mittel der zivilgerichtlichen Rechtsdurchsetzung zur Verfügung, die namentlich mit der auf den 1. Januar 2025 in Kraft tretenden (AS 2023 491) sowie einer weiteren derzeit im Parlament diskutierten Revision der Zivilprozessordnung weiter gestärkt werden soll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.