24.3495 · Motion · 2024-05-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierte Strafverfolgungsbehörde des Bundes einzurichten. Mit der Schaffung einer solchen Strafverfolgungsbehörde könnte man nicht nur die Kompetenzen bündeln, sondern auch die Komplexität der Ermittlungen besser überblicken und das Wissen über die Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit und Rechtshilfe vertiefen.
Die Schweiz sieht sich angesichts der zunehmenden Radikalisierung und der aktuellen geopolitischen Lage einer immer stärkeren terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Die Schweiz gehört zu den Ländern, die vom Dschihad als islamfeindlich eingestuft werden. Das grösste Risiko besteht zurzeit darin, dass Personen, die als isolierte Einzeltäterinnen oder Einzeltäter gelten, in Wirklichkeit als Teil eines internationalen Netzwerks handeln. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich diese Situation weiter verschärft.
Wir müssen unsere Kräfte bündeln. Auch wenn die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kantonspolizeien, den kantonalen Staatsanwaltschaften und den Bundesbehörden – der Bundesanwaltschaft, Fedpol und dem Nachrichtendienst – gut funktionieren, stösst der Föderalismus an seine Grenzen.
Dies erschwert erheblich die Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen wie des Terrorismus. Einzelne Personen schlüpfen durch die Maschen – so wie der junge Terrorist, der in Morges einen jungen Mann erstochen hat. Zudem ist es extrem schwierig, vorherzusagen, wo es zu Angriffen kommen wird. Strafverfahren im Zusammenhang mit der Radikalisierung von Jugendlichen sind ausserdem Sache der kantonalen Jugendgerichte. Letztere sind jedoch nicht auf terroristische Straftaten spezialisiert.
Eine Antwort auf dieses Problem wäre die Schaffung einer auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierten Strafverfolgungsbehörde des Bundes, wie ich bereits in meiner Interpellation 21.4014 vorgeschlagen habe. Seit der Stellungnahme des Bundesrats vom 17. November 2021 hat sich die Gefahr verschärft. Die Schaffung einer Strafverfolgungsbehörde für die Terrorismusbekämpfung wird nicht nur vom Bundesanwalt gefordert, sondern auch von mehreren Kommandanten kantonaler Polizeikorps. Seit Anfang 2024 wurden sieben Jugendliche im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen. Darunter befanden sich ein 15-jähriger Jugendlicher, der in Zürich eine Person jüdischen Glaubens mit einem Messer angriff, und andere Jugendliche, die einen Sprengstoffanschlag planten.
Unsere Reaktion muss den terroristischen Bedrohungen gewachsen sein.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Behörden von Bund und Kantonen mit vereinten Kräften und koordiniert gegen den Terrorismus vorgehen müssen. Entsprechendes Knowhow und die regelmässige Weitergabe von Erkenntnissen und aktuellen Informationen sind dabei eine essenzielle Voraussetzung, damit solchen Delikten erfolgreich begegnet werden kann. Er weist in diesem Kontext auch darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft (BA) bereits über eine Abteilung verfügt, welche spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte umfasst und sich spezifisch der Strafverfolgung im Bereich von terroristischen Straftaten widmet. Dieser Abteilung stehen Ermittlerinnen und Ermittler einer Einheit der Bundeskriminalpolizei beim Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Seite, welche ebenfalls über spezialisierte gerichtspolizeiliche Kenntnisse und Kompetenzen verfügt. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Ein funktionierender Informationsaustausch ist ein wichtiges Element im Kampf gegen den Terrorismus. Dieser wird zwischen den zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen fortlaufend gefördert. Wichtig ist diesbezüglich, dass die Kantone fedpol sowie der BA alle Personen melden, die einer terroristischen Handlung verdächtigt werden. Dazu gehören auch die von der Motion thematisierten Jugendlichen. Damit wird sichergestellt, dass alle Terrorismusfälle in der operativen Koordinationsplattform TETRA (TErroist TRAcking) unter Leitung von fedpol analysiert werden und so ein Gesamtbild der Lage vorliegt. Die bewährte enge Koordination zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und den kantonalen Jugendanwaltschaften während laufenden Strafverfahren ist ebenso wichtig, und zwar nicht nur in Verfahren im Bereich des Terrorismus, sondern auch in anderen Fällen mit Strafverfolgungskompetenz des Bundes, bei denen gleichzeitig Minderjährige und Erwachsene involviert sind.In gesetzgeberischer Hinsicht wurden die Handlungsmöglichkeiten sowohl der BA als auch von fedpol vor kurzem erweitert. Zum einen ist im Rahmen der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll ein verstärktes strafrechtliches Instrumentarium gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität (AS 2021 360) in Kraft getreten. Vorbereitende Handlungen, begangen im Hinblick auf eine terroristische Straftat, wurden neu unter Strafe gestellt und die Strafbestimmung gegen organisierte oder terroristische Organisationen wurde ausgeweitet sowie die entsprechenden Strafandrohungen verschärft. Aus polizeirechtlicher Sicht wurden mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (SR 120) zur Verstärkung des Instrumentariums im Kampf gegen den Terrorismus neue präventiv-polizeiliche Massnahmen eingeführt.In Bezug auf jugendliche Straftäter ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass das schweizerische Jugendstrafrecht in erster Linie auf erzieherischen Prinzipien beruht. Straffällige Jugendliche werden, stets unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit, nicht nur und primär mit einer Strafe belegt, sondern es werden erzieherische und weitere Massnahmen angeordnet. Solche Schutzmassnahmen wie Aufsicht, Betreuung, Behandlung oder Unterbringung in einer Einrichtung werden altersabhängig mit Strafen, zum Beispiel Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren, kombiniert. In diesem Kontext hat sich die Zuständigkeit von spezialisierten Jugendanwaltschaften und Jugendgerichten auf Stufe Kanton bewährt: Die Verfahren finden unter Einbezug des Bezugsnetzes der Jugendlichen (Familie, Lehrpersonen, Lehrmeister) sowie von Fachpersonen statt, wobei je nach Konstellation die Risikoeinschätzung und das Fallmanagement durch eine universitäre forensisch-psychiatrische Fachstelle unterstützt wird. Gemeinsame Fallanalysen schaffen damit wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Polizei und die Jugendanwaltschaft.Der Bundesrat erachtet eine Kompetenzverlagerung zu den Bundesbehörden oder eine singuläre, deliktsabhängige Sonderregelung im Rahmen des Jugendstrafrechts im Falle von terroristischen Straftaten sowie eine damit einhergehende Abkehr vom persönlichkeitsbezogenen Ansatz nicht als zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.