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24.3510 · Motion · 2024-05-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

  1. Der Bundesrat wird beauftragt, die sogenannten «24-Stunden-Asylverfahren» flächendeckend auf weitere Staaten (wie z.B. Türkei, Eritrea, Afghanistan und Syrien) im Asylwesen auszuweiten und das Schweizer Asylwesen so zu entlasten.

  2. Der Bundesrat wird beauftragt, den Bau, die Planung und die Evaluation neuer Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) per sofort zu sistieren.

Begründung

Im Februar 2024 kündigte Bundesrat Beat Jans in Chiasso die sogenannten «24-Stunden Asylverfahren» für Asylsuchenden aus den Maghreb-Staat Algerien, Marokko und Tunesien an. Asylgesuche von Personen aus diesen Ländern werden in 99 Prozent aller Fälle abgelehnt. Ausserdem sind diese Nationalitäten überproportional häufig unter den Intensivstraftätern im Asylwesen zu finden.

Der Pilot im BAZ Zürich dieser «24-Stunden Asylverfahren» war ein voller Erfolg, auch wenn die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags nicht 24 Stunden, sondern 12 Tage betrug. Die Anzahl Asylgesuche aus den Maghreb-Staaten verringerte sich um 70 Prozent. In anderen BAZ sank dieser Wert um 40 Prozent.

Seit nun knapp zwei Wochen sind diese 24-Stunden Asylverfahren für Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten in allen BAZ in Betrieb. Es ist zu erwarten, dass diese Massnahme zu einem Einbruch der Asylgesuche aus diesen Maghreb-Staaten führen wird. Eine Erweiterung auf alle Nationalitäten wäre wünschenswert, um das Schweizer Asylproblem an der Wurzel packen zu können.

Trotzdem plant der Bundesrat den Bau neuer BAZoV, im Volksmund «Bundesausschaffungszentrum» genannt. Es macht keinen Sinn, neue Ausschaffungszentren zu planen, wenn man mit den 24-Stunden Asylverfahren ein wirksames Mittel in der Hand hätte, um abgelehnte Asylbewerber ohne grossen bürokratischen Aufwand in ihr Herkunftsland zurückzuschaffen oder diese damit so effektiv abzuschrecken, dass sie ihr Gesuch überhaupt nicht stellen. Der Bundesrat sollte sich viel eher mit der strikten Durchsetzung dieser Verfahren beschäftigen, um so unser Asylsystem zu entlasten, anstatt bloss Symbolpolitik in Form neuer BAZoV zu betreiben und die Wirkungen, anstatt die Ursachen, effektiv zu bekämpfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass das 24-Stunden-Asylverfahren ein wirksames Mittel zur raschen Prüfung von Asylgesuchen von Personen aus Herkunftsstaaten mit sehr geringem Schutzbedarf ist. Er lehnt jedoch das Anliegen der Motion aus folgenden Gründen ab.Das 24-Stunden-Asylverfahren unterscheidet sich von einem normalen Asylverfahren nur darin, dass sämtliche Abklärungen rascher aufeinander folgen; die Asylgründe werden aber mit der gleichen Abklärungstiefe geprüft wie in jedem anderen Asylverfahren. Es erfordert deshalb einen sehr eng getakteten Ressourceneinsatz und lässt sich mit den verfügbaren Ressourcen nur dann durchführen, wenn viele Personen der gleichen Sprachgemeinschaft um Asyl ersuchen und der Einsatz der dolmetschenden Personen entsprechend effizient geplant werden kann. 1. Vor diesem Hintergrund prüft das SEM periodisch, ob sich die Anwendung des 24-Stunden-Asylverfahrens für weitere Herkunftsländer mit sehr tiefer Asylgewährungsquote eignet. Ein flächendeckender Einsatz für alle Staaten ist aber nicht angezeigt. Es wäre mit den verfügbaren Mitteln aus organisatorischen und logistischen Gründen nicht umsetzbar. 2. Es besteht auch weiterhin ein Bedarf nach ausreichend Unterbringungsplätzen in Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion, zumal in diesen auch Personen in laufenden Asyl- oder Beschwerdeverfahren untergebracht werden. Sie dienen als Kapazitätsreserve in Zeiten hoher Gesucheingänge und stark ausgelasteter Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion. Das beschleunigte Asylverfahren, welches mit der Asylgesetzrevision im März 2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass der Bund die Mehrheit der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen in den Zentren des Bundes durchführt. Dies kann der Bund derzeit gewährleisten. Fehlen dem Bund hingegen Betten, müssten wieder vermehrt Personen mit hängigem Asylverfahren auf die Kantone verteilt werden. Dies würde zu Mehrkosten bei der kantonalen Asylsozialhilfe führen und die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren verlängern, da sich die Asylsuchenden für die Verfahrensschritte nicht in den Zentren des Bundes aufhalten. Zudem hätten die Kantonen nach Abschluss des Asylverfahrens weniger Möglichkeiten, die Wegweisung von ausreisepflichtigen Personen ab Bundesasylzentrum sicherzustellen. Auch aus diesem Grund wäre es weder ressourcen- noch kosteneffizient, den Bau, die Planung und die Evaluation neuer BAZoV zu sistieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.